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THEMA: Thema Rückverfolgbarkeit.



Thema Rückverfolgbarkeit. 28 Okt 2008 08:42 #2607

Daß die Rückverfolgbarkeit ausschließlich für eventuelle Rückrufaktionen dienen soll kennen wir.
Somit würde ich jetzt logischer Weise argumentieren dass die Rückverfolgbarkeit nur dann notwendig ist, wenn von der Komponente auf das System die Entscheidung einer Rückrufaktion entscheidend sein kann.
Eine Komponente die durch Ausfall oder Fehlfunktion keine Rückrufaktion auslösen kann braucht man auch nicht Rückzuverfolgen.

Wo mache ich den Denkfehler?
Zerfleischt mich !!!

gruß
CE
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Letzte Änderung: 28 Okt 2008 08:43 von .
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 28 Okt 2008 11:46 #2608

Einspruch !!

Das Traceability-System dient zur Erkennung aller Qualitätsproblemen von einzelnen Komponenten bis zum kpl. Bauteil.
Da im Zeitalter der Globalisierung z.B. in verschiedenen Werken gefertigt und montiert wird, ergeben sich komplexe Waren- und Produktionsflüsse.
Treten hier Fehler auf, gestaltet sich die Fehlersuche ohne Traceability dementsprechend schwierig.

Wenn hierzu am Ende des Herstellungsprozesses noch die RFID von der Komponente mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges verbunden ist, ergeben sich Möglichkeiten zu Eingrenzungen bei evtl.Rückrufen.

Gruß

Cooper
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 28 Okt 2008 12:12 #2609

Hallo

Sorry CE...Sie unterliegen einem kapitalen Denkfehler...
Rückverfolgbarkeit hat nicht ausschließlich mit Rückrufaktionen zu tun !!

Es muß auch im Interesse des Unternehmens sein eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten
um u.a. zb auch via Rückverfolgbarkeit , Prozess,- und Kostenoptimierung durchführen zu können.

MFG E.Pauer
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 28 Okt 2008 13:09 #2611

Manchmal ist es gut wenn man weiß welche Norm was fordert.
In der ISO9000 steht meineswissens garnix von Rückverfolgbarkeit.
Das Unternehmen ist ISO9000 zertifiziert. Nix Automotive.
Das einzige Regelwerk das meinesachtens von Rückverfolgbarkeit spricht ist die VDA ... stimmt's ?

Pardon für die lapidare Frage am Anfang... jetzt nochmals: "Wo steht's geschrieben...?"
Skripta mahnet ...

Gruß
CE
  • ecxod
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 28 Okt 2008 13:49 #2612

Seit wann ist das kapitel 7.5.3 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit den nicht ISO9001???

Hier steht zwar eingeschränkt wenn gefordert, also ist der Kunde oder Gesetzgeber das Mass der Dinge.

Gruß

TamTom
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 28 Okt 2008 17:52 #2613

Hallo,

wie Tamtom schon erwähnte ist Rückverfolgbarkeit nach 7.5.3 Pflicht wenn dies der Kunde oder ein Gesetz fordert.

Unabhängig davon sollte jedoch überlegt werden, in wie weit eine Rückverfolgbarkeit Kosten bei einer Reklamation sparen kann, indem man betroffene niO-Teile hierdurch besser eingrenzen kann (wie Cooper auch schon erwähnte).

Hierzu müsste man jedoch wissen um was für eine Firme bzw. welche Herstellprozesse es geht.

Gruß Roland
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Letzte Änderung: 28 Okt 2008 17:53 von Roland.
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 03 Nov 2008 11:32 #2636

Nachdem unser werter CE offensichtlich ein Fan juristischer und normativer Interpretation ist hab ich hier nochmal eine QM - Vorlesung zum Thema Rückverfolgbarkeit und Dokupflicht :

www.wissen.fh-aalen.de/pdf/dokumentation..._steffen_stierle.pdf

Aber um den Faden mal aufzugreifen :

Zitat CE : ".....Eine Komponente die durch Ausfall oder Fehlfunktion keine Rückrufaktion auslösen kann braucht man auch nicht Rückzuverfolgen...."

Warum erfolgt dann seitens ihres Unternehmens kein Saving, da die eingesetzte Komponente offensichtlich weder zweckdienlich ist noch irgendeine Funktion erfüllt und somit für das ZB auch nicht erforderlich ist. Heisst : das Dingens kann entfallen.

Um welches Bauteil handelt es sich denn ? Letztendlich muss jedes Bauteil mittels Lifecycle - Test bewertet werden und kann demzufolge auch ausfallen ( Materialermüdung, etc. ). Auch wenn das Bauteil funktionsirrelevant sein kann es dennoch passieren, dass der Kunde das Bauteil moniert ( Dimension, Farbe, Gewicht, etc. ).

mfg
Rainer
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 04 Nov 2008 15:57 #2644

Die Argumentation lasse ich gelten.
Man kann so argumentieren

Aber ausserhalb der Automotive Industrie wird halt viel anders gehandhabt.

Gruß
CE
  • ecxod
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 05 Nov 2008 06:22 #2646

Hallo Hr. Eichert,

welche Produktpalette stellt Ihr Unternehmen her - rein interessehalber ?

mfg
R. Zipperer
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Aw: Thema Rückverfolgbarkeit. 06 Nov 2008 13:07 #2672

Hallo CE,
Also wenn Du die Rückverfolgbarkeit "nur" wegen Normanforderungen brauchst... Da hast Du ja schon einige Angaben...
Ich bin jedoch der Meinung, dass die Rückverfolgbarkeit auch für eigene Verbesseungsmassnahmen etc. brauchbar und notwendig ist. Ob Automotive oder nicht, Verbesserungen sind stets vorteilhaft, ob man dies den Kunden bzw. dem Auditor zeigt oder nicht...
gruss, hb
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