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THEMA: Entwicklung im Sinne der TS16949



Entwicklung im Sinne der TS16949 14 Aug 2008 05:41 #2216

Hallo zusammen,

da wir immer wieder in mittelständischen Unternehmen Zertifizierungen betreuen (9001 und TS16949) haben wir häufiger die Diskussion "mit" oder "ohne" Entwicklung für die TS16949.
Es gibt dort auch seitens der Auditoren unterschiedliche Auslegungen. Mal wird argumentiert, dass man bestimmte Designvorschläge nicht als Entwicklung sehen kann, mal läuft die Diskussion aber auch in die genau andere Richtung.
Deswegen meine Frage: gibt es irgendwo (VDA, IATF etc.) eine offizielle Definition wann es sich um Entwicklung im Sinne der TS16949 handelt und wann nicht. Ich habe es bisher leider nirgendwo explizit gefunden (TS16949, Leitfaden, Zertifizierungregeln).

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Guido Solbach

Aw: Entwicklung im Sinne der TS16949 14 Aug 2008 08:18 #2217

Hallo Hr Solbach

Entwicklung ist sehr wohl definiert unter 7.3 mit "Designverantwortung ja oder nein " d.h ob Sie die Produktentwicklung selbst betreiben und auch das Recht haben die Produktdesigns selbst zu verändern.

Aber Achtung ! Auch wenn Sie keine Design Verantwortung haben MÜSSEN Sie dennoch gemäß 7.3 PROZESSENTWICKLUNG betreiben !! Denke genau diese Unterschiede werden oft verwechselt..

MFG E.Pauer
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Aw: Entwicklung im Sinne der TS16949 14 Aug 2008 12:14 #2218

Hallo Hr. Pauer,

vielen Dank für ihre Antwort. In Bezug auf Prozessentwicklung sind wir uns sehr schnell einig, dass dies immer zu leisten ist.
Dass "Entwicklung" unter 7.3 in der TS16949 definiert ist sehe ich noch nicht (geben sie mir doch bitte wenn möglich den genauen Abschnitt). Selbst die praktische Suchfunktion in PDF-Dokumenten hat mir nicht geholfen
Was "ihre" aufgeführte Definition angeht würde ich trotzdem gern in die Diskussion einsteigen: in welchem Fall habe ich Designverantwortung? In ihrer Definition hätte ich sie, wenn ich das Produktdesign selbst verändern darf, d.h. für mich wenn ich auch Zeichnungen anpassen kann. Dies war aber bspw. in einem Unternehmen, dass "mit Entwicklung" zertifiziert wurde definitiv nicht der Fall. Hier wurde Entwicklung vom Auditor (Norm?) so intermpretiert, dass wenn das Unternehmen Designvorschläge für Änderungen macht (in diesem Fall für "kunststoffgerechtes" Design wie Entformschrägen und Radien) somit Entwicklungstätigkeiten durchgeführt werden. Die Zeichnungen und Datensätze können aber nur vom Kunden geändert werden.

In der Hoffnung auf eine rege Diskussion verbleibe ich

mfg
Guido Solbach

Aw: Entwicklung im Sinne der TS16949 14 Aug 2008 12:51 #2219

Hallo Hr Solbach

Folgende Verweise konkret und im Detail:

Unter 1.2 sind die zulässigen Ausschlüsse definiert
Unter 3.1.6 ist die Entw. Verantwortung definiert

Bzgl "Zeichnungen anpassen..." haben Sie untenstehend die richtigen Schlüsse daraus gezogen.

Der Auditor liegt demnach etwas daneben...Sie können Vorschläge machen was Sie wollen...
aber Sie dürfen nix ändern...das darf nur der Designverantwortliche...also in Ihrem Fall (wie richtig erkannt) der Kunde..

Kann mir schon vorstellen worauf Ihr Auditor hinaus will...
er meint eben im praktischen Sinne das Thema mit den Entw.Tätigkeiten
aber das interessiert die Norm nicht ! ...es gilt nun mal die Vorgabe 3.1.6 !

MFG E.Pauer
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Aw: Entwicklung im Sinne der TS16949 14 Aug 2008 14:46 #2221

Hallo!

Kann ich voll bestätigen: der Schlüssel zur Definition liegt in ISO/TS16949, 3.1.6.

Herzliche Grüße W. Fröhlich
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Aw: Entwicklung im Sinne der TS16949 15 Aug 2008 05:56 #2223

Danke für die Rückmeldung. 3.1.6 hat weitergeholfen, auch wenn es sehr kurz formuliert ist.
Ich befürchte leider trotzdem, dass die Diskussionen im Audit nicht aufhören, da es (wie leider so oft) um die Interpretation geht .

Gruß
Guido

Aw: Entwicklung im Sinne der TS16949 23 Aug 2008 09:19 #2247

Guten Morgen!
So ist das eben.
Auditoren liegen oft etwas daneben.

Da sollten Sie ganz einfach standfest sein.
Ich hatte den Fall eines Felgenherstellers der für mehrere "tier one supplier" Felgen entwickelte und seine Entwicklung vom Entwurf über "mock up", EMPB und die verschiedenen Phasen und Freigaben sauber dokumentiert hatte.

Hier behauptete der Auditor, dass man das nicht brauchte, da man ja keine Designverantwortung hätte und nur nach vereinbarten Spezifikationen fertigen würde.

Standhaft bleiben.

Consult
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Letzte Änderung: 25 Aug 2008 07:37 von Consult. Begründung: Tippfehler
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