Hallo Hr. Pauer,
vielen Dank für ihre Antwort. In Bezug auf Prozessentwicklung sind wir uns sehr schnell einig, dass dies immer zu leisten ist.
Dass "Entwicklung" unter 7.3 in der TS16949 definiert ist sehe ich noch nicht (geben sie mir doch bitte wenn möglich den genauen Abschnitt). Selbst die praktische Suchfunktion in PDF-Dokumenten hat mir nicht geholfen
Was "ihre" aufgeführte Definition angeht würde ich trotzdem gern in die Diskussion einsteigen: in welchem Fall habe ich Designverantwortung? In ihrer Definition hätte ich sie, wenn ich das Produktdesign selbst verändern darf, d.h. für mich wenn ich auch Zeichnungen anpassen kann. Dies war aber bspw. in einem Unternehmen, dass "mit Entwicklung" zertifiziert wurde definitiv nicht der Fall. Hier wurde Entwicklung vom Auditor (Norm?) so intermpretiert, dass wenn das Unternehmen Designvorschläge für Änderungen macht (in diesem Fall für "kunststoffgerechtes" Design wie Entformschrägen und Radien) somit Entwicklungstätigkeiten durchgeführt werden. Die Zeichnungen und Datensätze können aber nur vom Kunden geändert werden.
In der Hoffnung auf eine rege Diskussion verbleibe ich
mfg
Guido Solbach