Hallo,
wir sind Hersteller und Händler von Produkten für den Maschinenbau.
Jetzt hat ein Kunde bei uns eine Verbindungswelle bestellt.
Ein Lieferant liefert das Rohr, ein anderer die Kupplungen.
Wir bauen dies zusammen und liefern das dem Kunden.
Wer stellt jetzt die Werksbescheinigung aus? (lt. der Norm EN 10204 vermute ich mal, dass wir diese Ausstellen müssen).
Wie sieht so eine Werksbescheinigung 2.1 nach EN10204 aus, bzw. was muss sie beinhalten?
Die Ware wurde schon geliefert. Darf ich nachträglich eine Werkbescheinigung ausstellen?
Danke im voraus
Georg