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THEMA: Freigabe von Dokumenten



Freigabe von Dokumenten 25 Jun 2008 13:01 #2027

Sg. MC Kollegen

Neulich gibt es bei uns im Haus große Diskussionen bzgl der Freigabe von Produktionslenkungsplänen.

Als QMB bestehe ich auf Minimum 4 Augenprinzip (Ersteller/ Freigeber je eine Person )

In unserer Verfahrensanweisung haben wir sogar das 6 Augenprinzip (Ersteller/Prüfer/Freigeber) verankert.

Ein Prozesseigner will aus Ressoucengründen auf das 2 Augenprinzip (Ersteller/ Freigeber in einer Person) umsteigen .

Wenn man in der ISO/TS nachliest steht bzgl der "Augenanzahl"
oder adäquaten Anhaltspunkten aus denen man was ableiten könnte nichts drin....

Was ist Eure Meinung zum Thema ?

Danke im Voraus

E.Pauer
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Aw: Freigabe von Dokumenten 25 Jun 2008 14:03 #2028

Hallo Hr. Pauer,

aus meiner Sicht ist dies klar ein Fall der internen Regelung. Manche Bereiche/ Prozesse sind nunmal kapazitiv so schwach aufgestellt, dass zum einen eine fach- und sachgerechte Prüfung nicht durch einen anderen MA durchgeführt werden kann und sich zum anderen der Ersteller in der obersten Bereichshierarchie befindet und für die Freigabe verantwortlich ist. Delegationen im Sinne von "ich schreib das und du bist dann aber der Ersteller" sind nicht nur unsinnig, sonder sogar unrecht! Der Ersteller müßte dann ggf. für Fehler gerade stehen, welche er garnicht gemacht hat. Interessanter ist es da schon die Delegation nach oben zu betrachten. Natürlich könnte ein höherrangiger Mitarbeiter, welcher die Gesamtverantwortung für den Prozess hat, die Freigabe zeichnen. Diesen Weg würde ich aber nur in dem Fall beschreiten, wenn der Ersteller keine Befugnis hat derartige Dokumente anzuweisen! (die Gefahren einer Freigabe "Kraft meiner Position" liegen ja auf der Hand) Das sollte bei einem Prozesseigner nicht der Fall sein!
Also liegt für mich die Sache ganz klar: Fachkompetenz und Befugnis sollen beim Prozesseigner liegen > d.h. interne Vorgaben ändern und entstehendem Risikopotential mit Auditplanung oder Revision entgegenwirken!

MfG
IQM
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Aw: Freigabe von Dokumenten 25 Jun 2008 17:39 #2030

Hallo,
wenn Sie für ihr Unternehmen sich selbst das sechs-Augen-Prinzip festgeschrieben haben wäre der Nachweis des vier Augen Prinzips für mich eine Abweichung (min) oder nc oder im "TÜV Süd Jargon" eine Feststellung.


Das zwei Augen Prinzip würde ich auch ohne Vorgabe als Abweichung (min) ................werten, da das den "üblichen Prüfverfahren widerspricht.

Wo es steht würde ich mal in der TS 1694 Leitfaden oder in der noch geltenden 9004:2000 nachsehen.
Außerdem werde ich mal meinen Auditleitfaden konsultieren.

Habe damit bisher bei über 400 Unternhemen nie Probleme gehabt, wobei natürlich die Intensität der Begutachtung der "Augenpaare selten zu bewerten ist. Es gibt auch da Pflichtunterschriften.
Sie wissen ja: Im Qualitätsmanagement unterschreiben manche Chefs (noch) alles.

Natürlich gibt es auch heute noch Prozeßeigner
-- die alles am besten können
-- -sowieso auf keinen hören
-- übliche Strukturen in Frage stellen
-- von Teamwork nix halten
--sich aber wenigstens mit dem System beschäftigen und wissen wolen wo das steht
...................aber dabei manchmal das Gehirn vor Vollast bewahren..


Auditorkollegen, wie ist eure Meinung!

Consult
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Aw: Freigabe von Dokumenten 27 Jun 2008 12:39 #2041

Mehrfachfreigaben führen in administrativen Prozessen immer zu längeren Durchlaufzeiten und stellen für den Kunden (im administrativen Prozess) keine Wertsteigerung dar. Aus Lean-Sicht sind sie somit als Verschwendung einzustufen und damit zu vermeiden.

Mehrfachfreigaben zeugen von
- mangelndem Wissen/Training seitens des Erstellers und damit einem hohen "not right first time"-Anteil, der durch die prüfenden Stellen korrigiert wird und/oder
- mangelndem Vetrauen in die Kompetenz der Mitarbeiter, die Dokumente erstellen und/oder
- unangepasstem Führungsverhalten ("Alles muss über meinem Tisch").

Meist ist es eine Kombination der letzten beiden Gründe.

Wir haben vor 2 Jahren damit angefangen die Produktion und allen begleitenden Geschäftsprozessen mit Hilfe der Lean-Methoden zu optimieren. U.a. haben wir nahezu alle Mehrfachfreigaben abgeschafft. Aus dem Handbuch sind alle raus, um uns nicht selbst Knüppel in den Weg zu legen und uns absolut sinnlose Diskussionen mit Zertifizierungsauditoren zu ersparen.

Es ist ein langer Weg. Nur wer früh anfängt ihn zu gehen erreicht sein Ziel: bessere Kundenzufriedenheit (meist interne) in den administrativen Prozessen, z.B. durch schnellere Durchlaufzeiten, und eine signifikante Verbesserung der Effizienz.

Gruß,
knightkuni
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Aw: Freigabe von Dokumenten 28 Jun 2008 13:46 #2042

Guten Tag E.Pauer,

ich kenne ähnliche Diskussionen und kenne neben dem Vorteil, der durch die Verschlankung von Abläufen und Prozessen ganz zweifelsfrei resultiert, auch einen entscheidenden Nachteil. Dokumente, die durch eine - meist hochrangige - Person alleine in Kraft gesetzt werden, entsprechen in der Praxis leider nicht immer den dokumentierten Abläufen und führen durchaus an den Schittstellen zu Problemen.

Der Weg, mit dem ich in der Vergangenheit recht gut arbeiten konnte, war folgender:
- Prozessbeschreibungen, Standardarbeitsanweisungen, Prüfvorschriften, etc. werden von 2 Personen abgezeichnet
(1x Erstellt & Freigegeben; 1x Geprüft & Freigegeben)
- Formulare, Meßlisten, etc., also Dokumente, die sich aus der ersten Gruppe ableiten, werden von 1 Person abgezeichnet

Viele Grüße aus Aachen
DTB
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Aw: Freigabe von Dokumenten 30 Jun 2008 08:19 #2044

Guten Morgen!
Wenn sie den Produktionslenkungsplan als Teil des Entwicklungsergebnisses ansetzen, und das sollte man durchaus gilt DIN EN ISO 9001:2000 § 7.3.4

Ein administrativer ( Verwaltungs-) Prozess ist das sicher nicht.
mfg
Consult


......zu den Teilnehmern an derartigen Entwicklungsbewertungen müssen die Vertreter der Funktionsbereiche gehören..............................betroffen sind.

....................Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Bewertungen müssen ......................aufgezeichnet werden.

mfg
Consult
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Aw: Freigabe von Dokumenten 04 Jul 2008 07:41 #2062

Sg.Kollegen

Danke für die interessanten Inputs !

Ich nehme daraus eine Abschlackung des Freigabewesens als durchaus sinnvoll mit.
Im praktischen Sinne von 6 auf 4 Augenprizip bzgl Produktionslenkungspläne.
"Einfachere " Dokumente nur durch 1 Person finde ich als sehr positive Anregung

MFG E.Pauer
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