Hallo,
wir erhalten von immer mehr Kunden die Forderung eine ganze Reihe von Dokumente/ Aufzeichnungen (weit mehr als nur die PPAP Dokumentation) 15 Jahre oder 15 jahre nach Serienauslauf aufzubewahren.
Die neuste Forderung kommt jetzt von Porsche wo der Text lautet:
Die Aufbewahrung der Vorgabe- und Nachweisdokumente ..,entsprechend gesetzlicher Vorgaben und den Forderugnen des VDA Band 1, d.h. für einen Zeitraum von 15 Jahren nach Produktionsende sicherzustellen, ...
Nun hat sich der VDA band 1 seit 1998 nicht geändert und bisher war ich der Auffassung der VDA empfiehlt 3 Jahre normale Archivierung und 15 für DmbA.
Kann mir jemand Hinweise geben woher die Änderung kommt, und wie reagiert ihr?
(Eine solche Archvierung würde unsere Kapzitäten teilweise sprengen!!)
Gruß
TamTom