Hallo,
ja, die Tochtergesellschaft muss mit zertifiziert werden. Hierbei gibt es die Möglichkeit dieses Werk einzeln zertifizieren zu lassen, wenn es ein eigenes QM-System betreibt oder aber mit in die Zertifizierung des Hauptwerkes einzubinden.
Die Forderung kommt aus den Cert Rules:
Absatz 1.7:
Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle Produkte miteinschließen (siehe ISO/TS 16949:2002 Klausel 3.1.6), die an Kunden geliefert werden, die die ISO/TS 16949:2002 anerkennen. Der Geltungsbereich der Zertifizierung kann nach Entscheidung der Organisation auch Produkte miteinschließen (siehe ISO/TS 16949:2002 Klausel 3.1.6), die zum Geltungsbereich der ISO/TS 16949:2002 gehören, jedoch an Kunden geliefert werden, die die ISO/TS 16949 nicht anerkennen.
Hinweis:
da es sich um eine Erweiterung des geltenden Zertifizierungsscopes handelt, muss der Zertifizierer benachrichtigt werden. Die Übernahme in die Zertifizierung kann beim nächsten Ü-Audit erfolgen.
Gruss, Bobelle