Hallo QMB-Koch,
in der Norm ISO 9001:2008 gibt es keine genauen Vorgaben, was genau in diesem von dir geschilderten Fall zu tun ist.
In der Norm ist aber beschrieben, dass die rechtlichen, gesetzlichen und behördlichen Regelungen Anwendung finden und beachtet werden müssen. Wobei unter "gesetzliche und behördliche Anforderungen" auch rechtliche Anforderungen bezeichnet werden.
Die Norm regelt bspw. nicht, dass der Kaufmann gesetzlich verpflichtet ist, Handelsdokumente nach AO § 146 ff. aufzubewahren. Das regelt die Abgabenordnung (AO). Ein ausgegliederter Prozess, als weiteres Beispiel, entbindet das Unternehmen auch nicht davon, die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu beachten.
Daher solltest du in deinem Fall prüfen: Gibt es eine Institution, die von dir verlangt, dass du ein defektes Produkt aufheben musst. Sollte das Produkt wie oben beschrieben durch ein anderes Unternehmen produziert worden sein, dann könnte es als Nachweis bei der Klärung des Sachverhaltes dienen. Andernfalls noch als Muster n.i.O.
Viele Grüße