Hallo Tubulu,
ganz so streng würde ich das nicht sehen - jedoch hat das auch seine Berechtigung.
Auch in meiner Firma gibt es schon seit Jahren (2002) kein Qualitätsmanagementhandbuch mehr sondern ein Firmenhandbuch.
Wenn man in der Firma von Qualitätsmanagementhandbuch redet, dann wird oft damit suggeriert das dies nur für die Abteilung Qualitätsmanagement ist. Und kümmern darum muss sich ja dann auch nur das Qualitätsmanagement.
Ich nenn unser Handbuch "Firmenhandbuch" - und dieses soll eine Anleitung sein wie in der Firma gearbeitet wird (völlig unabhängig von einem QM-System, UM-System oder irgendwelchen Normen).
Als QMB überprüfe ich natürlich um die im Firmenhandbuch beinhaltete Dokumentation den jeweiligen Normen entspricht.
Zu den Zielen:
Die Qualitätsziele sind für mich eine Untergruppe der Unternehmensziele. Ich sehe das als Pyramide:
1. Unternehmensziele: z.B. langfristiger wirtschaftlicher Erfolge (Rendite > X%), Wachstum (Umsatzsteigerung X%)
2. Prozessziele: Prozess Produkterstellung: Ausschuss < X%, Reklamationen < X%, Zykluszeitoptimierung x%
Prozess Versand: Reklamationen durch Versand <x%, Beladezeit pro LKW < x min.
usw.
Somit tauchen Qualitätsziele bei mir in den Prozesszielen mit auf - hier können jedoch auch andere Ziele ebenfalls vorhanden sein.
Nochmals zu dem Begriff Qualitätsmanagement:
In den letzten Jahren wurde aus Qualitätssicherung das Qualitätsmanagement. Jede Firma hat Qualitätsmanagementabteilungen geschaffen die dann Qualitätsmanagementhandbücher erstellt haben. Dies hat dann oftmals (nicht überall) dazu geführt, dass viele auf die Frage "Wer ist für Qualität in der Firma zuständig?" mit "die Abteilung Qualitätsmangement" geantwortet haben.
Auch für das Handbuch und die Prozessanweisungen ist in vielen Firmen die Abteilung Qualitätsmangement alleine verantwortlich. Nach Norm sollten jedoch die Prozesseigner die Anwälte und Verantwortlichen für die Prozesse sein.
Entscheidend ist die richtige Interpretation und Vermittlung in der Firma.
Gruß, Roland