Hallo Mitqualitäter,
heute wende ich mich mal an euch, weil eine große Diskussionswelle bei uns ausgebrochen ist und ich nun das Haupt zur Lösungsfindung auf hab (juchu):
Kurz nochmal zu uns: Wir sind Hersteller von Medizinprodukten (unterliegen daher keinen Forderungen wie VDA Band 2 etc.) und entwickeln / konstruieren auch einen Großteil unserer Aufträge selber.
Aktuell handhaben wir das Thema Erstmusterprüfung / EMPB für die Eigenentwicklung bzw Entwicklung im Auftrag eines Kunden folgendermaßen: Prüfung von Erstmustern unter Serienbedingungen. Als Prüfmerkmale für den EMPB gelten ALLE Maße auf der Zeichnung, die keine Klammermaße darstellen. Nun beinhalten unsere Zeichnungen (zur Arbeitseinsparung) nicht nur den Endzustand des Produkts sondern auch Fertigungshilfsmaße oder Prüfhilfsmaße, die normalerweise in Extrazeichnungen dargestellt werden. Demzufolge haben wir einen erheblichen Aufwand, den EMPB zu erstellen bzw. zum Teil auch erhebliche Schwierigkeiten die Maße überhaupt zu erfassen.
Unsere Lösung: Die Konstruktionsabteilung definiert alle Qualitätsmerkmale des Endproduktes, die im Rahmen der Erstmusterprüfung abgedeckt werden müssen. Anschließend wird mit der Fertigungsplanung abgestimmt, ob alle Qualitätsmerkmale überhaupt im Endzustand des Produkts prüfbar sind. Ist dies nicht der Fall, sind diese Merkmale in vorgelagerten Fertigungsstufen zu prüfen, bevor eine Prüfung nicht mehr erfolgen kann (z.b. Planfläche als Bezugsfläche, die im Anschluss einer Bearbeitung zugeführt wird und anschließend nicht mehr als Planfläche herangezogen werden kann). Für die Bemusterung gilt dann der vorgefertigte Erstmusterprüfplan und nicht die Zeichnung.
Mir geht es also darum: Was muss ich prüfen im EMPB? Nur Qualitätsmerkmale des Produktes oder auch Fertigungshilfsmaße etc.? Für den EMPB ist eigentlich nur der Endzustand entscheidend (es sei denn Ausführungen oben) oder nicht?
Wie handhabt ihr das bei euch?
Danke im Voraus.
Grüße
Chris