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THEMA: Requalifikationsprüfung



Requalifikationsprüfung 14 Dez 2011 13:29 #12448

Hallo Zusammen,

hier meine Frage die im zuge der Requalifikationsprüfung (TS 16949) aufgetaucht ist.

Wie definiere ich den begriff Zuverlässigkeitsprüfung und Funktionsprüfung???

Danke vorab fur Eure Antworten
  • Krieger
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Aw: Requalifikationsprüfung 14 Dez 2011 14:36 #12452

Hallo Stefan,

ich habe unseren Normenexperten Olaf Stuka befragt und folgende Definitionen erhalten:

Zuverlässigkeitsprüfung – dependability inspection, Qualitätsprüfung auf Erfüllung der Zuverlässigkeitsforderung
Quelle: DGQ

Versuchsmuster
Muster (4.3.7) für Funktions- und Zuverlässigkeitsprüfungen (5.1.6.4)
Anmerkung: Die Funktionsprüfung kann sich auf das Produkt (4.3.1) selbst oder auf die Einrichtung zur Realisierung des Produkts beziehen.
Quelle: DIN 55 350-15, Abs. 1.3

Ich hoffe, die Antwort hilft Dir weiter.

Viele Grüße
Katrin Kemm
DGQ
  • DGQ
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  • Beiträge: 15

Aw: Requalifikationsprüfung 15 Dez 2011 06:22 #12453

Guten Morgen,

unter was bezeichnet man dann z.B. ein Schwell und Berstversuch am Produkt.
Ich bewege mich dann ja im Bereich der sich ausserhalb des "normalen" Funktionsbetrieb befindet!?

Meiner Meinung nach, fällt sowas unter die Zuverlässigkeitsprüfung. Wie z.B ein Lebendauerversuch?

Mein Chef ist da anderer Meinung, da wir uns somit an Kundenspezifikationen bzw. Vorgaben die in der E-ZEichnung hinterlegt halten bzw. dann abprüfen.
  • Krieger
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  • Beiträge: 2

Aw: Requalifikationsprüfung 15 Dez 2011 09:07 #12454

Guten Morgen,

ohne den Anwendungsfall zu kennen ist eine allgemeingültige Antwort schwierig. Ich würde es nach den vorliegenden Informationen eher auch als Funktions- oder Zuverlässigkeitsprüfung einordnen.

Beste Grüße
Olaf Stuka
  • DGQ
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Aw: Requalifikationsprüfung 19 Dez 2011 08:30 #12470

Hallo Krieger,
mal ganz basisch betrachtet: eine Funktionsprüfung ist eine einmalige Prüfung - angenommen ihr seid Hersteller von Fensterhebern: einmal runter und wieder rauf ist eine Funktionsprüfung. Zehntausend AMl runter und wieder rauf ist Zuverlässigkeitsprüfung.
Die Versuche in Richtung Missbrauch, also Überlast, mutwilliges und vorsätzliches Überschreiten eines Betriebs- oder Prüfparameters (z.B. Berstversuch) werden i.a. zu den Funktionsprüfungen gezählt.
Wobei die Definition und Einstufung m.E. eher von akademischem Interesse ist - und gemeinhin vom Kunden im Lastenheft sowieso festgelegt wird.
Grüßle
T
  • tommmili
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  • Beiträge: 117

Aw: Requalifikationsprüfung 19 Dez 2011 20:57 #12476

Ich denke über die Definition der Begriffe kann man endlos diskutieren.

tommmili schrieb:
Hallo Krieger,
mal ganz basisch betrachtet: eine Funktionsprüfung ist eine einmalige Prüfung - angenommen ihr seid Hersteller von Fensterhebern: einmal runter und wieder rauf ist eine Funktionsprüfung. Zehntausend AMl runter und wieder rauf ist


Bis zu diesem Satz gehe ich mit. Jedoch würde ich auf Basis dieses Satzes die Begriffe anders bewerten.

Nach einer Funktionsprüfung befindet sich nach meiner Definition das Produkt noch immer in einem verkaufsfähigen Zustand. (i.O. Prüfung vorausgesetzt) Diese Art der Prüfung kann fester Bestandteil des Produktionsprozess sein und an jedem Produkt durchgeführt werden.

Nach einer Zuverlässigkeitsprüfung befindet sich das Produkt nicht mehr in einem verkaufsfähigen Zustand, da diese Prüfung auf Belastbarkeit/Verschleiß ausgelegt ist. Das Produkt weicht nach dieser Prüfung vom Herstellungszustand ab. Daher ist diese Prüfung nur an Musterteilen oder Stichproben durchführbar.

Gruß
onovi
  • onovi
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