Frage zu Hausbau speziell in Baden Württemberg: Sind die Standsicherheitsanforderungen gegen Erdbeben nach dem Eurocode 8 einzuhalten gewesen oder nicht ?
Fakten:
Kaufvertrag für ein schlüsselfertiges Haus von 2003 oder 2005 erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik
Statik für den Hausbau erstellt in 2003
Der Hausbau wird nicht angefangen, sondern unterbleibt zunächst.
Mit der Statik von 2003 wird der Bauantrag eingereicht, die Statik wird von Amts wegen nicht geprüft, weil die Prüfpflicht in Baden-Württemberg abgeschafft worden war.
Erst Ende 2004 Anfang 2005 wird mit dem Bau begonnen. Die Rohbaufertigstellung (welche Bauleistungen genau fallen unter den Rohbau?) ist Ende Dezember 2005 bis Anfang 2006 abgeschlossen.
Im Dezember (oder schon im November?) 2005 werden in Baden-Württemberg die Werte der europäischen Erdbebenorm bauaufsichtlich bekanntgemacht und sind damit verbindlich für Baden-Württemberg eingeführt.
Die Vorstellung der Erstfassung der europäischen Erdbebennorm erfolgte wahrscheinlich bereits im Frühjahr 2005 in Baden-Württemberg.
Die Abnahme des Hauses ist im Dezember 2006
Fragen:
Ab wann sind die Werte der europäischen Erdbebenorm geschuldet: ab Weißdruck oder ab Gelbdruck ?
Welcher Zeitpunkt ist für die Pflicht zur Einhaltung der europäischen Erdbebennorm für diese Hausbauten in Baden-Württemberg entscheidend:
Bauantrag, Baubeginn = Erdarbeiten, Rohbaubeginn = Bodenplatte, Hochziehen der Kellerwände, Fertigstellung des Rohbaues, Abnahme des Bauwerks ?
Hat der Beginn des Rohbaues oder der Abschluss der Rohbauarbeiten einen Einfluss was geschuldet wird oder ist allein das Abnahmedatum für die Erfüllung der europäischen Erdbebenorm ausschlaggebend?
Gibt es Urteile des Bundesgerichtshofes, die die eine oder andere Position unterstützen?