Hallo,
du hast 2 Möglichkeiten:
1. Ein Handbuch global für alle gültig, ebenso wie die Verfahrensanweisungen und darunter hast du dann Standort spezifische Arbeitswanweisungen. -> Vorteil: leichtere Anpassungen im Handbuch, einfach bei KombiAudit.
-> Nachteil (meine Subjektive Meinung): Keine Identifizierung mit dem Handbuch, für den Standort zählen nur die Anweisungen - meist gibt es Redundanzen in den Dokumenten. (und das habe ich nicht nur im Ausland erlebt).
2. Wenn Prozesslandkarte etc. ähnlich aufgebaut sind, kann man ein "schlankes" QMH für den Standort mit dem Standort erstellen und auch alle Dokumente. -> Kombiaudit geht immer noch. Haben wir gute Erfahrung mit gemacht.
Fall 1, kenne ich häufig wenn es auch nur einen QMB für alle Standorte gibt (und den armen Depp vor Ort:-)).
Fall 2 hier hat jeder Standort einen QMB.
Ok, man sieht was ich favorisiere.
Aber wollte Wolfgangs Vorschlag zumindest um die Möglichkeit erweitern.
Gruß
TamTom