RZipperer schrieb:
Äähm Qualita,
eins noch - die QSV welche mit den Lieferanten vereinbart werden kann man gerne prüfen und ggf. auch ändern.
..........
Nichts desto trotz muss sich eine QSV auch immer an geltendes Recht halten.
Freundliche Grüße
Rainer
Hallo Rainer,
ich möchte darauf hinweisen, dass z.B. in den MBST oder FormelQ Beträge in der angegebenen Höhe üblich sind. Natürlich hat man als Lieferant dann die Herausforderung diese Kosten zurückzuweisen, aber abgebucht werden sie, zuerst mal. Bei manchen Firmen, die hauptsächlich Kunden aus der Automotive haben, ist ein Mitarbeiter im QM mit nichts anderem beschäftigt, als diese Kosten zu überwachen und Maßnahmen einzuleiten.
Grüßle
Peter