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THEMA: Archivierungsdauer



Archivierungsdauer 14 Sep 2011 12:33 #11815

Hallo!

Gibt es Vorgaben wie lange Dokumente (konkret: Wartungsaufzeichnungen von Maschinen) zu archivieren sind.
In unserem Unternehmen haben wir derzeit 1 Jahr festgelegt, was mir aber als zu kurz erscheint.

Gerade im Beanstandungsfall (Feldausfällen) brauche ich u.a. solche Quellen zur Fehlerursachenfindung.

Welche Erfahrungen gibt es hierzu bei euch?

Im VDA Band 1 gibt es hierzu meines Wissens keine konkreten Angaben - oder ?

Danke für eure Rückmeldungen!

Qualita
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Aw: Archivierungsdauer 15 Sep 2011 06:21 #11824

Hallo,

ein Jahr ist denke ich Standard für alles was nicht unter BGB und HGB oder Kundenforderungen fällt.

Wenn du mit den Wartungsaufzeichnungen der Maschine konkret im Beanstandungsfall beweisen kannst, das es nicht an der Anlage lag, dann solltest du die Aufzeichnungen 10 Jahre (min. in Bezug auf Produkthaftung) aufbewahren. Allerdings kann ich mir das nur schlecht vorstellen. Du kannst eine Anlage vor 10 min gewartet haben und doch bricht plötzlich etwas. Da in der Wartung wohl kaum Röntgen oder andere Rissprüfugnen drin sind.

Ich hoffe das Hilft.

Gruß

TamTom
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Aw: Archivierungsdauer 16 Sep 2011 21:10 #11855

Guten Abend!
Da gibt es keine Vorgaben, wenn man von den Prüfintervallen und Nachweisen für überwachungspflichtige Betriebsmittel (Feuerlöscher) absieht.
Eine generelle innerbetriebliche Festlegung wie "ein Jahr" gilt vielleicht für den Kaffeeautomaten in der Gästekantine.


Die Aufbewahrungsfrist vollständiger Wartungsaufzeichnungen ist doch z.B.von der Art, der Funktion, der Wichtigkeit, dem Sicherheitfaktor und dem Preis der Maschine abhängig. z.B
- Haus-Staubsauger, keine Wartung sondern nur Beuteltausch und abwischen

- Gießmaschine mit Ölwechsel, Rahmenwechsel und all dem anderen Gedöns.

Wartungsaufzeichnungen sind wichtige Unterlagen um den innerbetrieblichen Umfang, die Wartungsfreqenzen und die Verfügbarkeit R=Reliability) und Wartbarkeit (M=Maintainability) sowie die Ersatzteilbevorratung zu optimieren.

Das kann auch bedeuten zusätzliche, vom Hersteller nicht vorgesehene Wartungspositionen einzuführen und nicht nur die Herstellerempfehlungen zu reduzieren.

Consult
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Letzte Änderung: 16 Sep 2011 21:11 von Consult.

Aw: Archivierungsdauer 17 Sep 2011 07:54 #11856

Servus Qualita,
ihr seid offensichtlich nach TS zertifiziert. Weil diese Regelung dort steht, braucht sie nicht doppelt in den VDA-Empfehlungen stehen.

Ausser den Kundenforderungen greifen bei euch dann auch die Punkte: 3.1.10 und 3.1.11 und die 4.2.3

Damit ist geregelt, dass ordentlich vorausschauend gewartet wird und diese Tätigkeiten aufgezeichnet und gelenkt werden.

Das gilt dann für die gesamte Produktlebensdauer zusätzlich für die Zeit der Ersatzteilbeschaffung.

Nach meiner Meinung liegt ihr hier mit einem Jahr bedeutend zu kurz. Wenn ihr dann noch Dichtungen für sicherheitsrelevante Teile macht, werden leicht mal 30 Jahre draus. Aber das musst Du bei den Kundenanforderungen oder eventuell in den gesetzlichen Vorschriften finden. Vielleicht heißt es ja, dass Dichtungen jährlich gewechselt werden müssen, dann könnte es durchaus sein, dass Du mit einem oder ein paar Jahre mehr auskommst. So etwas könnte in euren technischen Spezifikationen stehen und da weiß wiederum euer Engineering Bescheid.

Grüßle
Peter
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