Hallo,
neben der Tatsache, das ich glaube das nicht viele Mitarbeiter vor dem Durchführen einer noch mal an den Rechner gehen und sich ansehen wie das funktioniert.
Ist aus Datenschutztechnik, wohl das Hauptproblem, das du keine Daten von Personal "aufbewahren" darfst das das Unternehmen verlassen hat. Also wann immer ein Mitarbeiter auf so einem Video (nach dessen schriftlicher Einwilligung) das Unternehmen verläßt musst du den Film neudrehen. ?
Ansonsten ist es ganz alleine die Entscheidung des Mitarbeiters ob er auf einem solchen Video auftauschen will oder nicht, da hat der Betriebsrat nichts zu sagen, hier geht es um die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.
Gruß
TamTom