Hallo!
Meine Zeit, in der ich mich mit VW auseinandersetzen durfte, ist schon etwas her. Aber wenn ich mich recht entsinne, entspricht doch die Forderung dem VDA - Prozessaudit? Oder ist das nicht mehr die berühmt berüchtigte Streifenliste? Die is doch quasi 6.3. (Ob da noch ein paar Zusatzforderungen drin sind, weiß ich nicht, kann sein, dass ich jetzt gedanklich auch wieder bei Daimler bin.)
Meiner Meinung nach solltest Du das Prozessaudit immer nach der Nase des Kunden machen. Steht das nicht explizit auch in Formel Q konkret, dass die VW-Unterlagen zu verwenden sind? Ich erinner mich leider nur düster, wie gesagt, es ist einige Jährchen her.
Wenn Dir die Darstellungsform nicht gefällt, dann machst Du für die anderen Kunden, die keine Vorgaben zum Formular machen, halt Deinen Stiefel weiter.
Beide Formulare würde ich niemals ausfüllen - es geht ja nicht darum, Fleißpunkte für hübsches Aussehen zu sammeln, sondern schlichtweg die Audits durchzuführen.

Sicherlich hast Du in Deiner VA für interne Audits auch nen Verweis drin, dass bei abweichenden Kundenforderungen zur Durchführung und Darstellungsform eines Prozessaudits auch auf die Forderung eingegangen wird.
Viel Spaß beim Auditieren!
Beste Grüße
Frauke