kueppers schrieb:
Hallo,
welchen Inhalt hätte denn eine VA zur Durchführung einer FMEA- bzw. zum Erstellen eines PLP?
......... Derjenige, der z.B. eine FMEA durchführt, muß dafür qualifiziert sein und sollte deshalb wissen (auch ohne VA), was er zu machen hat.
Viele Grüße
Küppers
Hallo Ulrich,
ganz so einfach ist`s dann doch nicht.
Es gibt in der Projekt-Entwicklung (Pflichtenheft und DFMEA) wie auch im Projekt- Prozess (PFMEA und CP) immer mal wieder neue Mitarbeiter und die sollten sich in die innerbetrieblichen Gepflogenheiten einfach einarbeiten können. Aus diesem Grund benötigt man in aller Regel diese Anweisungen.
Natürlich läufst in der Regel auf, wenn Du versuchst diese Damen und Herren um ihre Mithilfe zu bitten, weshalb auch immer. Die Ausreden sind meist die Zeit, die nicht mehr zum Kaffeetrinken benutzt werden kann (meine Behauptung).
Hol sie rein ins Boot und mach ihnen klar, welche Vorteile sie davon haben ein solches "Einarbeitungsdokument" für zukünftige Mitarbeiter zu haben. Das spart dann auf Dauer ihre Zeit und Du hast gleichzeitig Deine Pflicht erfüllt.
Dann musst nur noch drauf achten, dass die Dokumente leben, sprich sich ändern, wenn sich an der Organisation was ändert oder mal wieder ein neues leitendes Mitglied der Führungscrew den Ablauf ändert.
Grüßle
Peter