Also,
da ich nicht wüsste das es einen QMB Lehgang für Kraftwrksbauer gibt, können die 30 jahre damit nichts zu tun haben. Aber selbst in den Regelwerken für Nuklearkraftwerke steht nichts von 30 jahren für das QMH, wichtig sind Betriebshandbücher, und eben alle Herstellernachweise etc.
Und solltest die Kundenforderungen sehr genau studieren und dann deine Unterlagen (wie du auch selber erkannt hast) in Katgorien unterteilen, und die Archivierungsdauer festlegen.
Ich unterscheide immer in Vorlagedokument, Aufzeichnung und dann Dokumente mit besinderer Archivierung (DmbA (egal ob automotive oder kraftwerk), hierzu gibt es eine Liste welches Dokument von wem, verwaltet und archviert wird und wie lange und in welcher Form (Datei und/oder Papier).
Dabei Liste ich die Dinge die das HGB benennt (also Rechnungen, Lieferscheine etc. ) nicht auf, hier haben wir auch festgelegt 10 jahre, da hier HGB und Produkthaftung auch von einander abweichen, der eine sagt 6 oder 10 Jahre der andere verlangt immer 10.
QMH, Arbeitsanweisungen werden 10 Jahre nach Ungültigsetzung auch vernichtet.
Gruß
TamTom