Hallo zusammen,
Ich muss leider qmmaib etwas wiedersprechen:
Vorbeugemaßnahmen ergeben sich bei uns lediglich aus dem Beschwerde/Reklamations- und Fehlermanagement
dies stimmt nicht ganz. Im Beschwerde- und Fehlermangement werden
bereits passierte Fehler erfasst, dem Kunden geholfen, die Fehler analysiert und dann (bei Bedarf) in die Vorbeugemaßnahmen in der Prozesslandschaft mit eingebaut.
In Ihrer Prozesslandschaft gibt es immer wieder Prozessschritte bei denen Sie wissen das Fehler auftreten könnten (Erfahrungswerte) oder an denen
unter allen Umständen keine Fehler passieren dürfen. Sie haben nach Anregungen aus der Industrie gefragt. Einer unserer großen Kunden für unser Prozessdokumentations-Tool ist in Lebensmittelbranche. Hier wird die Dringlichkeit von Vorbeugemaßnahmen am sichtbarsten.
Besagter Betrieb stellt Babynahrung her. Die Zutaten, Maschinen und auch die Zubereitung müssen hier nach den gültigen Lebensmittelstandards (HACCP etc.) überprüft werden und dies ist in der Prozesslandschaft dokumentiert. So hat man bei diesem Betrieb generelle vorbeugende Maßnahmen (z.B. Jährliche Mitarbeiterschulungen zur Hygiene), welche nicht aktiv am wertschöpfenden Prozess hängen. Und es gibt "zwingende" vorbeugende Maßnahmen (wie z.B. Labortests der Zutaten direkt vor dem Verarbeiten, Überwachen der Temperaturen und Zeiten beim Herstellen der Lebensmittel .... ) die aktiv vor oder während der Wertschöpfung zu tun sind.
Natürlich kann man sich vorstellen das mit all diesen Maßnahmen das Prozesshaus auf eine schöne Größe angewachsen ist, aber dieser Aufwand/Kosten reduziert die Möglichkeit in einen Lebensmittelskandal zu rutschen mehr als erheblich.
Als Firma muss man selbst für sich herausfinden in welchem Maße man seine Prozesse mit Vorbeugemaßnahmen ausstattet.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Grüße
Matthias Widmann