misterelektro1981 schrieb:
Vielen Dank für deine Antwort.
Wenn ich das dann richtig verstanden haben, bedeutet das dann auch, dass wir keine Konformitätserklärung für unsere Maschinen ausstellen dürfen (zumindest nicht, wenn Sie in einen Prozess integriert werden). Kann man das so mit dem Kunden kommunizieren, wenn er auf eine Konformitätserklärung besteht?
Ich betone: "Inhaltlich und konkret auf meine
vorhergehende Nachricht bezogen, ja."
Zur Erklärung:
Eine CE-Kennzeichnung darf an einer unvollständigen Maschine erst dann angebracht werden, wenn diese eingebaut und die Gesamtanlage insgesamt mit sämtlichen Sicherheitsvorrichtungen fertiggestellt wurde. Gemäß MRL ist die CE-Konformität für die neue Maschine als Gesamtheit zu erklären.
Da diese Thematik auf beiden Seiten große Unsicherheit mit sich bringt, empfehle ich einen kompetenten Sicherheitsingenieur im Kundengespräch an der Seite zu haben. Der Einkaufsleiter beim Kunden sollte auf der Teilnehmerliste stehen.
Beste Grüße
Rudi