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THEMA: CE Kennzeichnung



CE Kennzeichnung 01 Jul 2011 09:43 #11282

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der CE Kennzeichung von unvollständigen Maschinen.
Wir stellen Siebmaschinen her, welche dann bei unserem Endkunden in eine Prozesskette integriert werden. Bisher haben wir für diese Maschinen eine Einbauerklärung (für eine unvollständige Maschine, das ist es unserem Meinung nach, oder wie könnte man das anders interpretieren?) erstellt und letzlich eine CE Kennzeichnung angebracht.

In der MRL 2006/42/EG steht unter Artikel 5f, dass eine CE Kennzeichnung anzubringen ist, gilt das für alle Maschinen??? Denn in der Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des
Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes darf nach §6 keien CE Kennzeichnung an unvollständigen Maschinen angebracht werden. Wie ist eure Meinung dazu???

Wie kann man argumentieren, wenn ein Kunde ein Konformitätserklärung von uns für unsere Maschine haben möchte, kann man das ohne weiteres machen und was muss dann beachtet werden???

Aw: CE Kennzeichnung 01 Jul 2011 11:39 #11283

Lieber Fachkollege,

Art.13 der EG-MRL fordert für unvollständige Maschinen lediglich Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B sowie die Montageanleitung gemäß Anhang VI und die Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B. Das CE-Kennzeichen darf nicht angebracht werden!

Der Endkunde muss vor Inbetriebnahme seiner Gesamtanlage eine Risikobeurteilung durchführen, welche zur Dokumentation der Freigabe sämtlicher Einzelmaschinen und zur Erstellung der EG-Konformitätserklärung für die gesamte Anlage dient.

Viel Erfolg
Beste Grüße
Rudi
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Aw: CE Kennzeichnung 04 Jul 2011 05:38 #11284

Vielen Dank für deine Antwort.

Wenn ich das dann richtig verstanden haben, bedeutet das dann auch, dass wir keine Konformitätserklärung für unsere Maschinen ausstellen dürfen (zumindest nicht, wenn Sie in einen Prozess integriert werden). Kann man das so mit dem Kunden kommunizieren, wenn er auf eine Konformitätserklärung besteht?

Aw: CE Kennzeichnung 04 Jul 2011 08:02 #11286

misterelektro1981 schrieb:
Vielen Dank für deine Antwort.

Wenn ich das dann richtig verstanden haben, bedeutet das dann auch, dass wir keine Konformitätserklärung für unsere Maschinen ausstellen dürfen (zumindest nicht, wenn Sie in einen Prozess integriert werden). Kann man das so mit dem Kunden kommunizieren, wenn er auf eine Konformitätserklärung besteht?


Ich betone: "Inhaltlich und konkret auf meine vorhergehende Nachricht bezogen, ja."

Zur Erklärung:
Eine CE-Kennzeichnung darf an einer unvollständigen Maschine erst dann angebracht werden, wenn diese eingebaut und die Gesamtanlage insgesamt mit sämtlichen Sicherheitsvorrichtungen fertiggestellt wurde. Gemäß MRL ist die CE-Konformität für die neue Maschine als Gesamtheit zu erklären.

Da diese Thematik auf beiden Seiten große Unsicherheit mit sich bringt, empfehle ich einen kompetenten Sicherheitsingenieur im Kundengespräch an der Seite zu haben. Der Einkaufsleiter beim Kunden sollte auf der Teilnehmerliste stehen.

Beste Grüße
Rudi
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