Guten Tag FH-Student,
es gelten üblicherweise folgende Regeln für ein Unternehmen:
Dokumente für eigene Mitarbeiter oder Zert.-Auditoren (z.B. Handbuch, VA, AA usw.) werden in der Landessprache erstellt. Die Zert.-Audits werden dann ggf. mit Dolmetschern durchgeführt.
Dokumente für den Kunden (z.B. Erstmusterprüfberichte, Prüfbescheinigungen, Angebote, Stellungnahmen) werden in der mit dem Kunden vereinbarten Sprache erstellt.
In Konzernen mit internationalen Standorten wird eine Konzernsprache festgelegt. Wenn die Konzernsprache nicht die Landessprache ist, werden die Dokumente für die Sachbearbeiter und den Beschäftigten an den Maschinen in der Landessprache erstellt. Von Führungskräften wird erwartet, dass sie die Konzernsprache beherrschen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag