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THEMA: 3D - 8D Rückmeldung, etc.



3D - 8D Rückmeldung, etc. 22 Mär 2011 19:32 #10633

Hallo zusammen,

ich habe da wieder mal eine kleine Frage.
Was passiert eigentlich, oder besser gesagt was hat man für Möglichkeiten, wenn ein Lieferant auf eine Beanstandung antwortet, dass er nicht Verursacher des Problems sei und somit gar nichts mehr macht.
Somit also keinen 3D,8D, etc. erstellt und alles abstreitet.

Der Fehler kann aber nachweislich ab dem Zeitpunkt x, dem Zulieferer zugeordnet werden.

Auch zum Thema Prozessaufzeichnung, Rückstellmuster, Lebensläufe, Q-Aufzeichnungen, macht der Lieferant dicht und gibt nichts mehr raus.

Das Problem ist natürlich das Hausrecht und somit hat man keine Chance irgend was abzuziehen, etc.

Ist hier gleich der Weg zum Gericht der Richtige, oder gibt es Möglichkeiten die Sachen anzufordern, da der Lieferant TS zertifiziert ist.

Es kann doch nicht sein, dass man keine Ursachenanalysen machen kann, da der Lieferant einfach sagt, ich geb Euch nichts,....

P.S. die Q-Vereinbarung mit dem Lieferanten ist löchrig,.....

Hat ggf. schon mal einer von Euch so einen Fall gehabt?

Gruss

godlike

Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 23 Mär 2011 07:15 #10635

Servus godlike,
das klingt ja abenteuerlich und doch merkwürdig bekannt.

Wenn Du das Zertifikat von Deinem Lieferanten hast hast ja auch die Zert Gesellschaft. Bitte dort einfach eine Beschwerde einreichen mit der Bitte ein Verfahren nach Punkt 8 der Zertifizierungsvorgaben einzuleiten.

Punkt 8 = Dezertifizierungsverfahren
dort wird nach Unterpunkt a) automatisch ein Dezertifizierungsverfahren eingeleitet, wenn eine Beschwerde bezüglich der Leistung eines Kunden vorliegt.

Glaub mir, Euer Lieferant läßt euch alles tun und bezahlt sogar dafür.

Grüßle
Peter
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Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 23 Mär 2011 14:41 #10637

Hi Peter,

das heißt, dass wenn der Lieferant seinen Pflichten nicht nachkommt und z.B. die Rückstellmuster nicht rausrückt und oder nicht auf Fehler testen lassen will, dann kann man nach Punkt 8 vorgehen?

Ist das wirklich so, oder habe ich das falsch verstanden??

Wo steht denn, wenn wir mal bei Rückstellmustern bleiben, dass er verplichtet ist diese rauszurücken, oder auf Fehler testen zu lassen?

Gruss und Danke

godlike

Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 23 Mär 2011 21:27 #10638

Servus Godlike,
als erstes meldest mal Deine Beobachtungen an die Zertifizierungsgesellschaft als Fehlleistung, am besten mit Deinen eigenen Beobachtungen (Aufzeichnungen!)

Das ist dann eine Fehlleistung Deines Lieferanten.

Ein Lieferant muss keine Rückstellmuster "herausrücken" sondern heranziehen! Das ist ein Unterschied.

Selbstverständlich wird ein Rückstellmuster zu einem Vergleich herangezogen.

Rückstellmuster werden z.B. regelmäßig ersetzt (und Archiviert), weil bestimmte Fertigungsprozesse geändert wurden. Hier ist eine genaue Definition erforderlich.

Sogenannte Rückstellmuster werden in der Regel bei farblich relevanten Teilen herangezogen, hier wird in aller Regel die genaue Lagerung definiert. Bei sonstigen Teilen fällt mir gerade ein, dass auch Design behaftete Teile als Muster eingelagert werden. Dann kommen noch die Stoffe in Betracht, hier wird es sehr heftig. Ich denke hier an verschiedene Fertigungsmöglichkeiten.

Zu Deiner ersten Frage: Ja wenn ein Lieferant seinen Pflichten nicht nachkommt tritt automatisch Punkt 8 in Kraft. So ist es, wenn man will.

Grüßle
Peter
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Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 24 Mär 2011 09:52 #10642

Hallo Peter,

die Beschwerde an der Zertifizierer kannst du natürlich machen, dieser muß dies dann natürlich nachgehen (spätestens im nächsten Audit).

Er kann aber kein Dezertifizierungsprozess einleiten (da der Kunden nicht der IATF angehört (bei der ISO/TS Zertifizierung).

Reden wir hier eigentlich von der ISO/TS oder der 9001 ?

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 24 Mär 2011 11:17 #10644

WolfgangA schrieb:
Hallo Peter,

die Beschwerde an der Zertifizierer kannst du natürlich machen, dieser muß dies dann natürlich nachgehen (spätestens im nächsten Audit).

Er kann aber kein Dezertifizierungsprozess einleiten (da der Kunden nicht der IATF angehört (bei der ISO/TS Zertifizierung).

Reden wir hier eigentlich von der ISO/TS oder der 9001 ?

Gruß
Wolfgang


Servus Wolfgang,
es dreht sich hier um die TS (Siehe Ursprungsfrage).

Dann ist es Scheißegal ob ein Kunde Mitglied bei der IATF ist. Es ist wichtig ob sich jemand den Regeln der IATF und der TS unterwirft.

Wenn jemand, hier der kritisierte Lieferant, sich mit der TS schmücken will und eine von der IATF zugelassene Zertgesellschaft beauftragt ihn nach den Regeln der TS zu auditieren, dann gelten auch die Zertifizierungsvorgaben.

Dann gibt es klare Regeln zu Punkt 8.

Ab der Meldung eines Fehlverhaltens beginnt der Timer!

Am maximal!!! Tag 20 wird das Zertifikat vorläufig ausgesetzt! Wo hast Du bitte die Info her, dass bei solchen Sachen bis zum nächsten Zert gewartet wird?

Dann gehts weiter bis zum Tag 120 damit ist Feierabend mit der Urkunde oder der Lieferant spurt.

Grüßle
Peter
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Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 24 Mär 2011 11:34 #10646

Hallo Peter,

ich bleibe trotzdem dabei, das man als nicht IATF Member kein Dezertifizierungsprozess starten kann, sondern nur den Zertifizierer informieren und dieser kontrolliert dies beim nächsten Audit.

Aber von verschiedenen Meinungen lebt ja das Forum.

Gruß
Wolfgang
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Wolfgang

Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 24 Mär 2011 16:04 #10648

Also gut Wolfgang,
hier das Zitat:

8.0 Alle durch die IATF zugelassene Zertifizierungsgesellschaften müssen über einen definierten Prozess verfügen, der die folgenden Definitionen und Anforderungen enthält bzw. erfüllt.

8.1 Einleiten des Dezertifizierungsprozesses
Das Startdatum des Dezertifizierungsprozesses muss das Datum eines der im Folgenden gelisteten Ereignisse sein:

a) die Zertifizierungsgesellschaft erhält eine Beschwerde bezüglich der Leistung eines Klienten durch ein IATF OEM-Mitglied, durch sein zuständiges IATF Oversight Office oder durch einen Kunden aus der Automobilindustrie.

Ich beziehe mich, mit meinem Rat, auf eine Beschwerde von einem Kunden aus der Automobilindustrie.

Das ist die Firma von Godlike wohl.

Es ist etwas anderes es wirklich zu tun, bei meinen Kunden genügte meist ein e-Mail oder eine Kopie dieses Satzes um eine Veränderung der Haltung des Lieferanten zu erreichen.

In einem Beispiel wurde das mit Erfolg durchgezogen und dieser Lieferant konnte ein Jahr an keinen Ausschreibungen teilnehmen. Der wirtschaftliche Schaden hier kannst Dir ja leicht mal ausrechnen. Hier drehte es sich mit nichten um Mitglieder der IATF, nur die Zert war eine vom IATF zugelassene, also mit Nummer und so weiter.

Es muss ja nicht zur Dezertifizierung kommen, aber die 120 Tage Regel bzw. die 10 bis 20 Tage bis zur Aussetzung haben in aller Regel ihre Wirkung, weil hier der renitenteste Inhaber eines Zertifikats erkennen muß, dass die Zeit der Verletzung der Regeln endgültig vorbei ist.

Ich stimme auch zu, dass vor ein paar Jahren die Sache wesentlich laxer gesehen wurde. Ich bin allerdings zufrieden dass hier ein schärferer Wind weht.

Grüßle
Peter
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Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 25 Mär 2011 08:39 #10649

Hallo Peter,

ich gebe dir vollkommen recht, aber in dem Fall der Beschwerde muß die beschwerde von einem IATF Mitglied OEM kommen. Dies schreibst du ja auch selber. Dies heißt dann ja das ein Tier(N) der nicht IATF Mitglied ist kann keinen Dezertifizierungsprozess starten.

a) die Zertifizierungsgesellschaft erhält eine Beschwerde bezüglich der Leistung eines Klienten durch ein IATF OEM-Mitglied, durch sein zuständiges IATF Oversight Office oder durch einen Kunden aus der Automobilindustrie.



Gruß
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Wolfgang

Aw: 3D - 8D Rückmeldung, etc. 25 Mär 2011 09:40 #10651

Servus zusammen,

vorerst danke für die Infos.
Ich bewerte beide Antworten so, dass bei Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarung eine Beschwerde gestellt werden kann.
Da der Lieferant X die Muster und q-Aufzeichnungen weder herausrückt oder einsehen lässt, handelt es sich hier um einen klaren Verstoß.
Wofür macht man den sonst dokumentationspflichtige Angaben auf Zeichnungen, etc....
Auch ist der Eingriff in den Prozess eine klare Abweichung und es müsste ein neuer PPAP vergelegt werden.

Wenn also Lieferant X in den letzten 5 Jahren auf 3 Maschinen gefertigt hat, dann hätte er requalifizieren müssen. Das war hier auch nicht der Fall.

Es gilt also, dass man die Aufzeichnungen auf jeden Fall zur Ursachenanalyse vorlegen muss. Es geht hier um die Eingrenzung eines Schadens und nicht darum wer was auf dem letzten Kindergeburtstag von wem geschenkt bekommen hat!!!!!

Gruss und danke

godlike
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