wolfsch schrieb:
Hallo, Forumsmitglieder,
......
Was ich bisher gefunden habe, lautet etwa "alles, das der Konformitätsprüfung an Produkten dient" oder "alles, was Einfluss auf die Qualität hat". Das scheint mir aber - je nach Auslegung - so ziemlich jedes Hilfsmittel mit einzuschließen. ....
Viele Grüße & Dankeschön !
Wolfgang
Hallo hier im Forum Wolfgang,
hm was soll ich sagen? Du gibst Dir die Antwort eigentlich selbst.
Bei den Sichtgeräten kannst unter Umständen ne Lupe weglassen, aber ein Sichtgerät das "blind" werden könnte sicher nicht.
Granitplatten sind sicher keine Prüfmittel, aber ohne saubere Platte kein sauberes Messergebnis. Wie kannst den sonst sicherstellen, dass die Granitplatte nicht als "Richtplatte" missbraucht wird und im laufe der Zeit erheblich beschädigt wird. Ergo Überwachung mit Protokoll als Nachweis. Ansonsten läufst Gefahr, dass es
MissMessergebnisse (Eigenkreation kein Plagiat!) geben kann und Du nicht sagen kannst seit wann die Platte beschädigt war. Dann viel Spaß bei den Rückrufkosten.
Bei den Adaptern natürlich das Gleiche. Wie kannst sonst nachweisen!!, dass Deine Messergebnisse korrekt sind?
Dann die unendliche Geschichte (nein nicht die von Michael Ende) mit den Messschiebern. Obwohl das Schätzeisen sind, sind die natürlich entweder zu überwachen oder aus dem Betrieb zu entfernen und zwar nachweislich. Wenn jemand von ner Zert die Dinger sieht, ohne dass die registriert sind, haste sofort eine Herausforderung an der Backe.
Grüßle
Peter