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Nicht überwachungspflichtige Prüfmittel
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THEMA: Nicht überwachungspflichtige Prüfmittel



Nicht überwachungspflichtige Prüfmittel 02 Mär 2011 10:11 #10469

Hallo, Forumsmitglieder,

bei der Neuorganisation der Prüfmittelüberwachung stolpere ich über Einiges, das mir auf den ersten Blick kein überwachungspflichtiges Prüfmittel zu sein scheint:

- Messschieber, die ausschließlich für Einricht-Arbeiten verwendet werden
- Granit-Messplatten
- (Anschluss-) Adapter für elektrische Prüfungen
- Sichtgeräte, die ausschließlich der Beleuchtung & Vergrößerung (ohne Messung) dienen

100% sicher bin ich mir meiner Einschätzung aber nicht, und ich suche seit einiger Zeit vergeblich nach einer brauchbaren Definition, die unterscheiden hilft, was überwachungspflichtig ist, und was nicht.

Was ich bisher gefunden habe, lautet etwa "alles, das der Konformitätsprüfung an Produkten dient" oder "alles, was Einfluss auf die Qualität hat". Das scheint mir aber - je nach Auslegung - so ziemlich jedes Hilfsmittel mit einzuschließen. Weiß jemand Rat ?

Viele Grüße & Dankeschön !

Wolfgang
  • wolfsch
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  • Beiträge: 1

Aw: Nicht überwachungspflichtige Prüfmittel 02 Mär 2011 10:46 #10470

wolfsch schrieb:
Hallo, Forumsmitglieder,

......

Was ich bisher gefunden habe, lautet etwa "alles, das der Konformitätsprüfung an Produkten dient" oder "alles, was Einfluss auf die Qualität hat". Das scheint mir aber - je nach Auslegung - so ziemlich jedes Hilfsmittel mit einzuschließen. ....

Viele Grüße & Dankeschön !

Wolfgang


Hallo hier im Forum Wolfgang,
hm was soll ich sagen? Du gibst Dir die Antwort eigentlich selbst.

Bei den Sichtgeräten kannst unter Umständen ne Lupe weglassen, aber ein Sichtgerät das "blind" werden könnte sicher nicht.

Granitplatten sind sicher keine Prüfmittel, aber ohne saubere Platte kein sauberes Messergebnis. Wie kannst den sonst sicherstellen, dass die Granitplatte nicht als "Richtplatte" missbraucht wird und im laufe der Zeit erheblich beschädigt wird. Ergo Überwachung mit Protokoll als Nachweis. Ansonsten läufst Gefahr, dass es MissMessergebnisse (Eigenkreation kein Plagiat!) geben kann und Du nicht sagen kannst seit wann die Platte beschädigt war. Dann viel Spaß bei den Rückrufkosten.
Bei den Adaptern natürlich das Gleiche. Wie kannst sonst nachweisen!!, dass Deine Messergebnisse korrekt sind?

Dann die unendliche Geschichte (nein nicht die von Michael Ende) mit den Messschiebern. Obwohl das Schätzeisen sind, sind die natürlich entweder zu überwachen oder aus dem Betrieb zu entfernen und zwar nachweislich. Wenn jemand von ner Zert die Dinger sieht, ohne dass die registriert sind, haste sofort eine Herausforderung an der Backe.

Grüßle
Peter
  • pefiULM
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  • Beiträge: 925
Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)

Aw: Nicht überwachungspflichtige Prüfmittel 04 Mär 2011 11:16 #10494

wolfsch schrieb:
Hallo, Forumsmitglieder,

bei der Neuorganisation der Prüfmittelüberwachung stolpere ich über Einiges, das mir auf den ersten Blick kein überwachungspflichtiges Prüfmittel zu sein scheint:

- Messschieber, die ausschließlich für Einricht-Arbeiten verwendet werden
- Granit-Messplatten
- (Anschluss-) Adapter für elektrische Prüfungen
- Sichtgeräte, die ausschließlich der Beleuchtung & Vergrößerung (ohne Messung) dienen



Hallo,

Mess-Schieber -> Immer Überwachungspflichtig!
Granti-Messplatten -> gehören sicherlich zu einem Messystem und daher auch als "System" überwachungspflichtig
- Adapter -> wozu werden diese genutzt?
- SIchtgeräte -> hört sich an, als ob diese für eine visuelle Kontrolle genutzt werden, daher überwachungspflichtig.

Ansonsten hat Peter alles gesagt.

Beste Grüße
Thorsten
  • Thor79
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