Forum Suche
Stichwort
Willkommen, Gast
  • Seite:
  • 1

THEMA: Lieferantenbeurteilung



Lieferantenbeurteilung 24 Feb 2011 15:54 #10447

Hallo zusammen,

wir erbringen Ingenieurdienstleistungen. Dabei haben wir auch freie Mitarbeiter eingesetzt, die sehr eng in das Unternehmen eingebunden sind (per Werkvertrag). Unsere Kunden erkennen keinen Unterschied ob es ein eigener oder ein freier Mitarbeiter ist. Sind das nun im Sinne der Norm ´Lieferanten´ und wir müßten sie somit als Lieferant regelmäßig beurteilen? Oder sind es Mitarbeiter, nur halt in einer anderen Entlohnungsform und man würde mit denen ein regelmäßiges Mitarbeitergespräch führen(Beurteilung, Zielvereinbarung, Weiterbildung, usw.)? Oder ist es egal in welcher Kategorie man die führt, Hauptsache ist man beurteilt sie?
Die DIN EN ISO 9001 ist halt sehr produktionslastig.

Hat jemand Erfahrung damit?

Gruß
Ifi
  • Ifi
  • OFFLINE
  • Quality Beginner
  • Beiträge: 2

Aw: Lieferantenbeurteilung 24 Feb 2011 16:27 #10449

Hallo Wolfgang,
Servus hier im Forum.

Ihr seid Dienstleister und habt wiederum Dienstleister mit Werkvertrag. Eure Lieferanten haben bei Euch, nehme ich zumindest mal an, einen Werkvertrag für Dienstleistungen. Ein angestellter Mitarbeiter hat bei euch einen Dienstvertrag.

Der R I E S E N Unterschied zwischen diesen beiden Verträgen ist die Kündigungsfrist und Zahlungsverpflichtung des Vertraggebers. Ein Werkvertrag kann jederzeit unter Anrechnung der bereits geleisteter Arbeit und Einsparung von Aufwendungen und Anrechung unterlassener anderweitiger Verwendung gekündigt werden. (649 BGB)

Beim Dienstvertrag ist der Dienstverpflichtete noch nicht einmal wirklich zur Leistung verpflichtet, wohl aber der Dienstgeber zur Zahlung der vereinbarten Summe. (Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und so weiter.)

Allerdings greifen bei Werkdienstverträgen recht bald z.B. die Arbeitsbehörde oder die Krankenkassen zu. Hier wird dann über Abhängigkeit gestritten und so weiter und bald haben Werkdienstgeber echte weitere angestellte Mitarbeiter unter Zahlung zurückliegender Beiträge an die berechtigten Stellen. Ach ja, meist ist dann auch noch der Staatsanwalt im Boot. Aber das war nicht die Frage.

Meine Antwort:
Behandelt eure externen wie angestellte Mitarbeiter und gut ist.

Grüßle
Peter
  • pefiULM
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
  • Beiträge: 925
Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)

Aw: Lieferantenbeurteilung 24 Feb 2011 16:43 #10450

Hallo Peter,

danke für die wirklich rasend schnelle Auskunft. Sie mir sehr geholfen.

Gruß
Ifi
  • Ifi
  • OFFLINE
  • Quality Beginner
  • Beiträge: 2

Aw: Lieferantenbeurteilung 25 Feb 2011 05:58 #10453

Hallo,

n.m.E. richtig BGB (also aus der kaufmänischen Sicht).

Aus Sicht des QM-Systems sieht dies so aus das ein Werkvertrag o. Leiharbeiter das gleiche ist und so behandelt würde als wäre er festangestellt.

Also Einarbeitung usw. ebenfalls bei der Audit kalkulation sind diese ebenfalls mit zu berücksichtigen und zählen ebenfalls wie festangestellte.

Lieferantenbewertung..., naja Einarbeitung und Unterweisung sollte von der Organisation kommen. Ebenfalls würde ich diese Kollegen in das Personalentwicklungsprogramm mit aufnehmen. Wer das bezahlt kann ja auf einem anderen Blatt bzw. im Vertrag beschrieben werden.

Einfach alles auf den Werkvertraginhaber abzuwälzen halte ich für falsch und würde ich als Auditor nicht akzeptieren.

Gruß
Wolfgang

Gruß
Wolfgang
  • WolfgangA
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • Beiträge: 1095
VIele Grüße

Wolfgang
  • Seite:
  • 1
Ladezeit der Seite: 0.77 Sekunden