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THEMA: Freigabe von Produktspezifikationen



Freigabe von Produktspezifikationen 27 Jan 2011 15:13 #10135

Hallo zusammen,

wir würden gerne den Prozess der Spezifikationserstellung weniger zeitintensiv und einfacher gestalten.
Bis jetzt lief es so, dass Ersteller, Prüfer und Freigeber die Spezifikation mit Namen und Datum unterzeichnet hatten, anschließend wurde es in die EDV eingestellt (SAP) und war dort als freigegebene und gültige Version verfügbar. Der Kunde selbst erhielt das Original per Post (zur Einverständniserklärung).

Jetzt möchten wir auf die Unterschriftensammlung verzichten und dies durch einen festgelegten Workflow im SAP realisieren (Ersteller, Prüfer, Freigeber). Auf der Spezifikation steht dann ein entsprechender Hinweis ("Dieses Dokument wurde elektronisch gelenkt und ist ohne Unterschrift gültig"). Der Kunde erhält das Dokument dann per Mail.

Solche Produktspezifikationen mit dem entsprechenden Hinweis auf seine elektronische Lenkung habe ich schon oft gesehen. Ist die eine anerkannte Vorgehensweise? Und auch rechtlich haltbar? Falls nicht, gibt es eine andere Lösung für diesen Prozess?

Viele Grüße
Küppers
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Aw: Freigabe von Produktspezifikationen 27 Jan 2011 15:40 #10137

Servus Ulrich,
erstmal Hallo hier im Forum.

Antwort:
Geht nicht.

Begründung:
Diese Dokumente sind verbindliche Urkunden und einzeln erstellte Urkunden. Aufgrund dieser Urkunden wird Euer Betrieb tätig und eure Kunden haben von Euch die Bestätigung, dass ihr auch alles verstanden habt U N D dass genau diese Personen das verstanden haben und nicht irgenwer der den Zugangscode zu einem Computer hatte.

Das Einzige was geht ist die Unterschrift per Personalausweis (elektronisch) oder über ein persönliches Zertifikat.

Dann könnt ihr den Prozess umstellen.
Wenn dann ein Kunde dazu nein sagt, ein anderer ja so machen wirs, habt ihr zwei Systeme paralell.

Grüßle
Peter
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Aw: Freigabe von Produktspezifikationen 28 Jan 2011 08:51 #10147

Hallo,

sorry, Peter geht doch: Man braucht heute nicht mehr überall eine Unterschrift.

- Der Kunde bestätigt durch einen 3 Zeiler die Spec. mit Angabe der Rev. und Datum.
oder
- Systematik z.B. mit DOORS -Anforderungsmanagement-, dies ist schon etwas aufwendiger, funktioniert aber sehr gut (nach m.E. arbeitet z.B. BMW damit -glaube ich-)

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Freigabe von Produktspezifikationen 28 Jan 2011 13:53 #10158

Hi Wolfgang,
ist schon klar und bei Mercedes geht das über Covisint.

Jede Art der Rechtssicherheit ist machbar. Was ich meine ist, dass man dann wie ich es schon bei einigen Mittelständlern gesehen habe, ein Wust an Regeln gelten. Dort hat man für jede Firma seinen eigenen Projektablaufplan, dort steht in der Regel die Vertragsprüfung drin.

Ich glaub ich muss mir manchmal meine Striktheit abgewöhnen.

Grüßle
Peter
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