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THEMA: BoL



BoL 24 Jan 2011 15:30 #10109

Guten Tag miteinander!

Bzgl des Beauftragten der obersten Leitung, steht bei uns derzeit folgende
Aussage:
Die Geschäftsleitung übernimmt die Verantwortung über das Management - System (Beauftragter der obersten Leitung).
Dies ist doch eigentlich nicht tragbar, wenn die GL kein ausreichendes Wissen über die Norm hat oder?

Oder wie ist das in der Realität? In der Norm ist es zumindest nicht als ausgeschlossen beschrieben.

Kenne dies so nicht, dass diese Person direkt in der GL fungiert!? Bin hier etwas überfragt.

J.
  • Jamsun
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Aw: BoL 25 Jan 2011 08:21 #10115

Hallo Jamsun,


nehmen wir mal an Du sprichstr von der ISO9001 oder IS/TS16949. Dann hat Dein Management recht, die oberste Leitung ist entsprechend 5.1 verantwortlich für "Entwicklung und Verwirklichung" des Managementsystems.

Die oberste Leitung benennt dann ein Mitglied der Leitung (der Unterschied ist nicht definiert)als Beauftragten für Qualität.

In keiner der beiden Normen gibt es eine Forderung an die Qulifikation dieser Person. Ich kenne einige Unternehmen in denen diese Person keine Ausbildung in QM hat aber auf entsprechend qualifiziertes Personal zugreift.

Gruß

Freddypharkas
  • freddypharkas
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