Hallo zusammen,
wir sind momentan dabei ein neue explosionsgeschützes Produkt zu entwickeln, um es dann auf den Markt zu bringen.
Bisher haben wir für unser explosionsgeschützen Produkte eine EG-Baumusterprüfbescheinigung erlangt und dann führte die benannten Stelle Einzelprüfungen durch und wir erhielten ein Dokument: Mitteilung über die Konformität mit der Bauart (ich nehme an das es sich hierbei um das Modul Konformität mit der Bauart nach Anhang VI der RL 94/9/EG handelt, oder?)
Nun würde mich aus Wirtschaftlichkeitsgründen mal interessieren, wann welches Modul Sinn macht, es wäre nett wenn mir das jemand aufzeigen könnte?
Wenn ich das aus der RL 94/9/EG richtig verstanden habe, gibt es mehrere Möglichkeiten die Konformität für sein Produkt beweisen:
1) ohne EG-Baumusterprüfbescheinigung => Interne Fertigungskontrolle nach Anhang VIII oder Einzelprüfung nach Anhang IX
2) mit EG-Baumusterprüfbescheinigung
a) QM-System erforderlich => QS-Produktion nach Anhang IV oder QS-Produkt nach Anhang VII (wo liegt hierbei der Unterschied?)
b) kein QM-System erforderlich => Konformität mit der Bauart nach Anhang VI oder Prüfung der Produkte nach Anhang V (wo liegt hierbei der Unterschied?)
Kann mir hierzu jemand vielleich kurz beschreiben, wann welches Modul wirtschaftlich gesehen Sinn macht, vielen Dank.