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THEMA: QMH, VA,AA,FB



QMH, VA,AA,FB 15 Jan 2011 09:37 #10007

Hallo zusammen.

Wir haben bei uns in der Firma ein recht "volles" QMH. Außerdem haben wir etliche VA´s,AA´s und FB´s.

Das QMH und die VA,AA,FB haben wir so von unserem QM-Berater erhalten.
Inwiefern ist es mir erlaubt meiner Meinung nach unnötige Inhalte und Seiten dieser Dateien zu löschen ?
Kann mir jemand sagen wie da die "Regelung" ist ?

PS: Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008

Besten Dank im voraus.

Liebe Grüße und ein angenehmes Wochenende.
Alex
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Letzte Änderung: 15 Jan 2011 11:00 von AlexM. Begründung: Zustaz

Aw: QMH, VA,AA,FB 15 Jan 2011 17:01 #10014

Hallo Alex,
ich versteh' nicht was für eine Regelung Du erwartest, aber falls Euer Berater immner noch für Euch arbeitet; kannst Du mit ihm dies abklären oder Du machst es selber, falls Du der Meinung bist, dass diese Dokumente nicht der Realität entsprechen. Wichtig ist, dass diese VA;AA etc von den direkt betroffenen tatsächlich benutzt werden (was ja der Sinn ist), ansonsten heisst es, dass idese nur fürs Audit erstellt wurden und so etwas merkt ein Auditor sofort.
gruss, hb
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Aw: QMH, VA,AA,FB 17 Jan 2011 09:05 #10028

Hallo Alex

Es gibt keine "Regelungen von Aussen" wenn Sie das meinen.
Im übrigen bin ich voll d`accord mit hb.

Weiters empfehle ich Ihnen wärmstens dies offen und ehrlich mit Ihrem Berater zu besprechen.
Ich gehe davon aus, daß dieser mit bestem Wissen und Engagement für Sie tätig ist,
wenn er Ihre Wünsche und Anregungen nicht kennt,
kann er auch nicht darauf reagieren.

MFG E.Pauer
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Aw: QMH, VA,AA,FB 17 Jan 2011 12:14 #10034

Hallo E.Pauer. Hallo Hb.

Mit Regelung hatte ich gemeint, wie Sie es E.Pauer geschrieben haben, eine Regelung von Außen.
Also ob dass QMH quasi unantastbar ist.
Unser Berater ist nun schon eine Weile nicht mehr bei uns tätig, jedoch werde ich den Rat von Ihnen beiden annehmen und Ihn nochmals kontaktieren.

Danke,
Mfg
Alex
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Aw: QMH, VA,AA,FB 17 Jan 2011 14:21 #10037

Hallo Kollege,

das QMH ist NICHT unantastbar, ganz im Gegenteil sollte dies als Grundkosntrukt des Managementsystems so schlank wie möglich gehalten werden. Der Beauftragte des Qualitätsmanagementsystems ist auch für die Optimeirung des Systems verantwortlich - und hierzu gehört natürlich auch das QMH.

Detaillierte Infos finden die die Mitarbeiter dann in den Arbeitsanweisungen und in übergeordneten Regularien oder Verfahrensanweisungen.

Sofern Sie befürchten, daß Ihr QMH veraltet oder überfüllt ist, dürfen Sie dieses gerne komplett überarbeiten oder neu erstellen. Dies muss allerdings Ihrem Zertifizierer vo dem nächsten Re-Audit angezeigt werden.

Das QMH, sowie die erforderlichen VA sollte sinnvollerweise nicht mehr als ca. 25-30 Seiten stark sein.

Als Hilfestellung für Sie kann beispielsweise das Musterhandbuch-Produktion dienen:

www.123erfolge.de/downloads/kostenloses-...fuer-die-produktion/

Hoffe, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben

Freundliche Grüße
Rainer Zipperer
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