Hallo Petra,
ja würde ich so sehen - analog zur Bestellung eines QMB oder z.B. von Sicherheitsbeauftragten, Datenschutzbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ... soll dann auch formal ein Umweltbeauftragter mit einem Schriftstück bestellt werden. Die Bestellungsurkunde ist formlos - sollte Funktion und Geltungsbereich (Unternehmen/Unternehmensteil) benennen und wesentliche Aufgaben/Verantwortung/Befugnisse auflisten - eine A4 Seite - beidseitig unterschrieben.
Sachlich sehe ich keinen Unterschied zu 'benannt' in der TS 16949 - meiner Interprätation nach, meint auch die ISO TS 16949 eine formal schriftliche Bestellung durch die GF. Wenn jemand eine Funktion mit entsprechenden Verantwortlichkeiten und Befugnissen ausführen soll, muss dies schriftlich vereinbart sein. Da dies in aller Regel nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist, ist hier eine zusätzliche Regelung erforderlich. Bei externen Beauftragten erfolgt dies im Dienstleistungsvertrag.
herzliche Grüße
Andreas Fromazin