Guten Tag Michael,
hier sind drei Dinge zu unterscheiden: Lagerung, Bereitstellung für die Produktion und MAK-Wert.
Am Arbeitsplatz dürfen Gefahrstoffe nicht gelagert werden. Die Bereitstellung ist zulässig: maximale Menge = 1 Schicht.
Bezüglich der Lagerung von Waschbenzin ist die TRbF 20 zu beachten. Typisch werden brennbare Flüssigkeiten in speziellen, separaten Räumen gelagert. Wollen Sie das Waschbenzin in der Produktionshalle lagern, ist ein Sicherheitsschrank (90 Minuten Feuerbeständigkeit) erforderlich. Bei dem Thema Lagerung ist natürlich die eingelagerte Menge wichtig!
Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (fürher: MAK-Wert) werden Sie abschließend nur mit einer Raumluftanalytik feststellen / nachweisen können. Die Konzentration des Gefahrstoffes in der Luft hängt natürlich von der verbrauchten Menge in einer Schicht ab. Die Handhabung, die Lüftungsverhältnisse und die Raumtemperatur sind aber ebenfalls Einflußfaktoren. Hier ist eine Beprobung der Raumluft an einem typischen Arbeitstag die sauberste Lösung.
Viele Grüße aus Aachen
DTB