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Max. Lagermengen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
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THEMA: Max. Lagermengen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz



Max. Lagermengen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz 12 Dez 2007 13:02 #1041

Hallo zusammen

kann mir jemand weiterhelfen hinsichtlich der Berechnung der max. zulässigen Lagermenge von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz?

In der TRGS900 sind im Anhang zwar Gefahrstoffe mit den MAK Werten aufgelistet, jedoch leider nicht alle welche als Bestandteile laut unserer Sicherheitsdatenblätter aufgeführt sind.
Nun ist die Frage, ob nur die aufgelisteten Gefahrstoffe relevant sind, oder obs noch weitere Listen gibt.

Über Eure Hilfe währe ich sehr dankbar.

mfg
Michael

Re:Max. Lagermengen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz 13 Dez 2007 07:26 #1048

nach meinen Kenntnissen ist ein Tagesbedarf als Lagermenge am Arbeitsplatz zulässig, wie willst du ein Gemisch sonst zuordnen denn du mischst ja nicht am Arbietsplatz den Cocktail zusammen.

mfg
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Re:Max. Lagermengen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz 13 Dez 2007 08:36 #1054

Hallo

zuerst mal Danke für deine Antwort.

Stimmt, natürlich mischen wir die Gefahrstoffe nicht selbst zusammen, aber in den Sicherheitsdatenblätter sind ja die gefährlichen Innhaltsstoffe mit dem Anteil in % des Gesamtvolumens angegeben.
In der TRGS 900 gibt es nun mal die Angabe bezüglich des MAK Wertes woraus sich die max. Lagermenge am Arbeitsplatz (bezogen auf eine Schicht 8Std.) berechnen lässt.
Meine Frage währe nun, wie ich diese max. Lagermenge berechne?

Hauptsächlich würde mich interessieren, ob jemand schon Erfahrung oder entsprechende Berechnungen für Waschbenzin (ESSO DSP 100/140) gemacht hat und wie hoch die max. Lagermenge ist.

Für mich ist das ganze Thema doch noch sehr verwirrend und.

Für Eure Anregungen und Vorschläge bedanke ich mich schon im voraus.

Mit freundlichen Grüßen.
Michael

Re:Max. Lagermengen von Gefahrstoffen am Arbeitspl 14 Dez 2007 12:05 #1064

Guten Tag Michael,

hier sind drei Dinge zu unterscheiden: Lagerung, Bereitstellung für die Produktion und MAK-Wert.

Am Arbeitsplatz dürfen Gefahrstoffe nicht gelagert werden. Die Bereitstellung ist zulässig: maximale Menge = 1 Schicht.

Bezüglich der Lagerung von Waschbenzin ist die TRbF 20 zu beachten. Typisch werden brennbare Flüssigkeiten in speziellen, separaten Räumen gelagert. Wollen Sie das Waschbenzin in der Produktionshalle lagern, ist ein Sicherheitsschrank (90 Minuten Feuerbeständigkeit) erforderlich. Bei dem Thema Lagerung ist natürlich die eingelagerte Menge wichtig!

Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (fürher: MAK-Wert) werden Sie abschließend nur mit einer Raumluftanalytik feststellen / nachweisen können. Die Konzentration des Gefahrstoffes in der Luft hängt natürlich von der verbrauchten Menge in einer Schicht ab. Die Handhabung, die Lüftungsverhältnisse und die Raumtemperatur sind aber ebenfalls Einflußfaktoren. Hier ist eine Beprobung der Raumluft an einem typischen Arbeitstag die sauberste Lösung.

Viele Grüße aus Aachen
DTB
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