Forum Suche
Stichwort
Willkommen, Gast

Abnahme von Anlagen im Betrieb
(1 Leser) (1) Gast
  • Seite:
  • 1

THEMA: Abnahme von Anlagen im Betrieb



Abnahme von Anlagen im Betrieb 01 Nov 2010 12:21 #9352

Als QMB und UMB bin ich verpflichtet, neue Anlagen/Maschinen in unserem Betrieb ( und vor dem Versand ?) abzunehmen.

In welcher Norm kann ich nachlesen, daß ich a) verpflichtet bin und b) in welchem Umfang die Abnahme zu erfolgen hat.


Wäre dankbar für ein paar tipps
  • siruja
  • OFFLINE
  • Quality Beginner
  • Beiträge: 5
Letzte Änderung: 01 Nov 2010 12:22 von siruja.

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 01 Nov 2010 14:38 #9353

Hallo,

gute Frage, nächste Frage!?

Da Sie der Maschinehersteller sind, müssten Sie eigentlich am besten wissen, was die Mßgeblichen Abnahmekriterien sind (z.B. Maschinenrichtlinie, Aussehen, Funktion, Prüfungen, Sicherheit, Dokumentation etc.).

Was noch wichtiger ist als die eigenen Kriterien zu kennen, ist zu wissen, was die Kundenanforderungen an das Produkt/Anlage/Maschine ist und ob diese erfüllt werden können/sind! Dieser mix sollte Ihre Frage beantworten.

Eine Norm fällt mir spontan nicht ein, aber die VDA6.4 beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Produktionsmittelindustrie (Anlagenbau, Maschinenbau, Werkzeugbau etc.). Die VDA 6.4 macht aber hier keine konkreten Vorschläge. Ich denke, die aktuelle Maschinerichtlinie, Ihre internen Kriterien und die Kundenkriterien sollten Maßgebend sein und mit den freigegebene Zeichnungen und Spezifikationen übereinstimmen.

Gruß
Marc Mietz
  • mietzi82
  • OFFLINE
  • Quality Junior
  • Beiträge: 17

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 01 Nov 2010 14:54 #9355

Danke für die Antwort, aber wir sind nicht der Maschinenhersteller .

Unsere Fa. kauft Maschinen/Anlagen für die Produktion ein, die bei uns in Betrieb genommen werden; hier werden sie dann auch abgenommen.
  • siruja
  • OFFLINE
  • Quality Beginner
  • Beiträge: 5

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 01 Nov 2010 14:57 #9356

Dann sollten Sie die nötigen Info´s von Ihrem Vertragspartner bekommen. Allgemein ist zu überlegen, ob Sie sich eine Checkliste Basteln um einige wichtige Punkte nicht aus den Augen zu verlieren.

Gruß
Marc
  • mietzi82
  • OFFLINE
  • Quality Junior
  • Beiträge: 17

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 01 Nov 2010 15:14 #9358

Hallo Sigrid,

ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass euer Betrieb ISO 9001 zertifiziert ist. Da wird eindeutig unter 7.4 "Beschaffung" auf den Beschaffungsprozess, den Beschaffungsangaben und der Verifizierung von beschafften Produkten eingegangen.

Soll die Norm eingehalten werden, dann seid ihr verpflichtet diesen Teil und dementsprechend die Nachweisführung umzusetzen.

In punkto Umfang ist es immer abhängig von den eigenen Anforderungen, Kundenforderungen, der Prozesskritikalität, sodass "sichergestellt wird, dass das beschaffte Produkt die festgelegten Beschaffungsanforderungen erfüllt" ([ISO 9001], S. 34). Dies gilt auch für Maschinen und Anlagen. Die Anforderungen sollten ja im Vorfeld durch ein Lasten- und Pflichtenheft bereits spezifiziert worden sein.

Beste Grüße
Chris
  • ChrisCross
  • OFFLINE
  • Quality Champion
  • Ist unter einem Berg von Arbeit versunken
  • Beiträge: 114
Letzte Änderung: 01 Nov 2010 15:15 von ChrisCross.

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 02 Nov 2010 08:36 #9361

Hallo,

zu dem Thema Beschaffungsanforderung zu Maschinen oder Fertigungsanlagen und deren Inbetriebnahme gibt es noch eine Vorgabe.

Umschreibung von Run @ Rate:

Die Produktionsteilfreigabeverfahren umfassen die Produktionsprozess- und Produktfreigabe. Zweck der Verfahren ist es, nachzuweisen, dass alle Kundenanforderungen erfüllt sind
und dass das Produkt unter Serienproduktionsbedingungen mit beherrschten und fähigen
Prozessen herstellbar ist.
Zur Serienfreigabe fordern die Kunden oder OEM´s diesen Nachweis in der Regel in Bezug auf Qualität und Quantität (Run @ Rate, 2 Tagesproduktion etc.).

Es wird grundsätzlich zwischen 2 Verfahren zur Produktionsteilfreigabe unterschieden:
- Production Part Approval Process (PPAP)
- Produktionsprozess- und Produkt-Freigabe (PPF-Verfahren) nach VDA Band 2
Produktionsteile sind Kaufteile, Eigenfertigungsteile, Baugruppen und verkaufsfähige Einheiten.
Die Verfahren werden angewandt bei Neuteilen, Änderungen an Produkten und bei Änderungen von Produktionsprozessen incl. Produktionsmaterialien und verfahrenstechnischer
Produkte.
Die Festlegung nach welchem Verfahren eine Bemusterung durchgeführt wird und nach welchem Level, trifft der Kunde.
Die Vorlagestufe bestimmt, welche Dokumente, Aufzeichnungen und ggf. Muster
dem Kunden übermittelt werden müssen oder vor Ort vorgelegt werden können.

Prozessverifizierung (Run @ Rate) zur Serienfreigabe:

Zur Serienfreigabe fordern die Kunden in der Regel einen Nachweis in Bezug auf Qualität und Quantität.
Die Erfüllung der Anforderungen ist durch einen Produktionsversuchslauf (Run @ Rate, Full
Run Test, 2-Tages-Produktion o.ä.). unter den zu erwartenden Serienbedingungen nachzuweisen.
Der Zweck der Durchführung von Run @ Rates ist die Überprüfung und Sicherstellung

- dass mit den eingesetzten Verfahren die Prozessfähigkeiten der Teile oder Komponenten
entsprechend den Qualitätsanforderungen (definierte Q-Merkmale in Zeichnungen und
Spezifikationen) und der Forderungen (PPAP) oder VDA 2 erreicht werden

- die vertraglich festgelegten Stückzahlen in der definierten Zeiteinheit produziert werden können
(Stückzahl/ Schicht, Stückzahl/ AT, sonstige Leistungsangaben)

- die aktuellen Herstellungsprozesse mit dem Produktionslenkungsplan, Arbeits- und Prüfplänen und anderen erforderlichen Dokumenten übereinstimmen.

Bei der Durchführung von Run @ Rates müssen alle serienmäßigen Produktionswerkzeuge und
Anlagen vorhanden und im Einsatz sein. Abweichungen davon sind vorher entsprechend abzustimmen.
Das Erreichen der geplanten Leistung muss nachgewiesen werden unter Einsatz des für die
Serienfertigung geplanten Personals und der erforderlichen Einrichtungen
Bei Run @ Rates werden neben den Produktionsprozessen und Q-Ergebnissen der Produkte und Teile auch die vorliegende Dokumentation, Qualitätsvorgaben und Resultate von
durchgeführten Run @ Rates bei Unterlieferanten und das Handling und die Verpackung der Produkte überprüft.

Anwendung von Run @ Rate:

Die Durchführung von Run @ Rate ist nach interner Festlegung oder gem. Kundenabsprache und bei Kaufteilen mit den Lieferanten abzustimmen
Run @ Rates können aus folgenden Anlässen erforderlich sein:
- Herstellung neuer Produkte oder Teile
- Einsatz neuer Prozesse
- Einsatz neuer Materialien
- Prozesse mit hohem Fertigungsrisiko
- Produktion von sicherheitsrelevanten Teilen

Voraussetzungen zur Durchführung:

Vor der Durchführung von Run @ Rate sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Produkt-Entwicklung ist abgeschlossen. Das Produkt erfüllt die Spezifikations- anforderungen.
- Die Bemusterung (PPAP, VDA2) ist erfolgreich abgeschlossen (keine vorläufige Abnahme).
- Die Produktion befindet sich in der Anlaufphase.
Der Termin muss rechtzeitig mit dem Kunden (bzw. Lieferanten bei Kaufteilen) abgestimmt werden.
Dabei ist der Umfang (Stückzahlen, prozessabsichernde Losgrößen etc) und der Ablauf des Verfahrens festzulegen.

Hoffe mit diesen Informationen ein wenig geholfen zu haben.

Gruß

Cooper
  • cooper
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • Nur das tun was Spaß macht !
  • Beiträge: 179
Letzte Änderung: 02 Nov 2010 08:38 von cooper.

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 02 Nov 2010 08:46 #9362

Sorry Cooper,

aber die Firma is nicht Serienteilhersteller, sondern Maschinehersteller. Ich Auditiere im 9001 und VDA6.4 bereich recht viele Firmen und mir ist da noch kein einziges Run@Rate untergekommen. Die Serienteilehersteller müssen das natürlich tun um ihrem Kunden den Nachweis zu erbringen, dass die die Richtige Qualität, Menge und nötige Stabilität der Produkte gewährleisten können.

Wünschenswert ist, dass der Maschinenhersteller weis, welche Wiederholgenauigkeit etc (was auch zu 95% gemacht wird), aber im 9001 Bereich gibt es die FORDERUNG nicht!
  • mietzi82
  • OFFLINE
  • Quality Junior
  • Beiträge: 17

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 02 Nov 2010 08:59 #9363

siruja schrieb:

Danke für die Antwort, aber wir sind nicht der Maschinenhersteller .

Unsere Fa. kauft Maschinen/Anlagen für die Produktion ein, die bei uns in Betrieb genommen werden; hier werden sie dann auch abgenommen.


Hallo Mietzi82,

nach dieser Antwort richtet sich mein Vorschlag, oder was verstehen Sie darunter ?

Gruß

Cooper
  • cooper
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • Nur das tun was Spaß macht !
  • Beiträge: 179

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 02 Nov 2010 09:07 #9365

Nochmal Sorry, hatte diese kleine Detail überlesen.

Dann stimme ich Ihrem Vorschlag natürlich zu. Trotzdem finde ich R@R im vollen Umfang ein wenig too much. Ich denke man muss schauen, was für Teile von der Maschine/Anlage hergestellt werden und welche Anforderungen an die Produktionsteile gestellt werden. Eine große Bandsäge wird wahrscheinlich anderen Abnahmekriterien unterliegen, als eine 5 Achs-Fräsmaschine.

Alles in allem würde ich sagen, dass der mix aus Anforderung an das Produkt, Produktionsteil, interne Kriterien und Kundenerwartungen den Aufbau der Abnahmekriterien bestimmen sollte.
Sachen wir R@R, PPF oder PPAP sollten mehr als Leitfaden betrachtet werden (Es sei denn der Endkunde fordert es). Die meisten Firmen basteln sich da etwas eigenes, dass die wichtigsten Punkte (Fähigkeit, Sicherheit, Aussehen, Funktion) abdeckt.

Gruß
Marc
  • mietzi82
  • OFFLINE
  • Quality Junior
  • Beiträge: 17

Re: Abnahme von Anlagen im Betrieb 02 Nov 2010 09:22 #9369

Hallo Siruja,

damit wir das richtig verstehen:

Sie kaufen Maschinen ein und erhalten vom Gerätehersteller sicherlich entspr. Prüfspezifiaktionen, Unterlagen, bemusterungen, Zeichnungen, Abnahmeprotokolle, etc. ?

Dann modifizieren Sie diese Maschinen und werden somit selbst zum Hersteller, welcher als Letzter in der Wertschöpfungskette diese Produkte vor Auslieferung natürlich gem. Kundenforderungen prüfen und abnehmen muss ?

Oder haben wir Sie mangels detaillierter Fragestellung mit entsprechendem Background zum Tätigkeitsfeld Ihrer Firma völlig missverstanden ?

Im Profil kann ich unter Firmennamen nur "Diers" finden, Infos im Internet zu "Diers": 486.000 Einträge.

Um Ihnen wirklich zu helfen, bzw. Sie in Ihrem Aufgabengebiet mit fachlichen Infos zu unterstützen sollten Sie uns ggf. etwas mehr zu Ihrer Firma mitteilen.

Das was hier momentan passiert,nennt man wohl allgemeinhin "im Trüben fischen"!!!

Freundliche Grüße
Rainer Zipperer
  • RZipperer
  • OFFLINE
  • Qualitöter
  • I didn´t swim here on the burning soup...
  • Beiträge: 674
Letzte Änderung: 02 Nov 2010 09:23 von RZipperer.
  • Seite:
  • 1
Ladezeit der Seite: 1.08 Sekunden