Auch von mir vorab ein "Herzlich Willkommen"...
Roland hat hier sicherlich Recht, auch die Verfahrensanweisung oder Processbeschreibung ist eine
entsprechende Anforderung an die betreffende Stelle.
Diese muss vom Owner gelesen und verstanden werden!
Das heißt für das Unternehmen folgendes:
1) Die Stellenbeschreibung, Arbeitsplatzbeschreibung, Processbeschreibungen und Verfahrenanwesiungen werden dem
Stelleninhaber zum Lesen vorgelegen.
2) Der Stelleninhaber unterschreibt dafür diese Anweisungen gelesen und verstanden zuhaben.
Sollte der Arbeitnehmer nun das erste Mal gegen die Anweisungen verstoßen, kann man sicherlich nochmals über eine Schulung inklusive Schulungsnachweis nachdenken.
Beim nächsten Verstoß folgt die erste Abmahnung....u.s.w....
Was jedoch dann beim Arbeitsgericht herauskommen würde, kann ich als Nichtrechtler nicht beurteilen.
Aus meiner Erfahrung heraus, ist man vor Gericht sowie auf hohe See in Gottes Hand