Hallo Tobias,
was ein Vorkommnis bei einem Medizinprodukt ist, steht in § 2 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV). In den übrigen Paragraphen der MPSV steht auch, was Hersteller und Betreiber bei Vorkommnissen zu tun haben.
Für Hersteller ist der Bezug zur MPSV das Medizinproduktegesetz (MPG). Dort steht in §29, dass die zuständige Bundesoberbehörde ein Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystem zu unterhalten hat.
Für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) relevant, die in § 3 die Meldung von Vorkommnissen regelt.
Fakt ist, dass jeder, der ein Vorkommnis mit einem Medizinprodukt hat, Hersteller bzw. Inverkehrbringer und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu informieren hat (Formular auf
www.bfarm.de).
MPG, MPSV und MPBetreibV sind vielfältig im Internet zu finden.
Viele Grüße
Volker