Hallo,
zum Einstieg ins Forum meine erste Frage:
Ich bin vom Chef beauftragt worden, ein QMS nach ISO 9001:2008 in einer kleinen (20 MA) Blechverarbeitungsfirma aufzubauen. Eigentlich bin ich für die Elektrotechnik im Betrieb zuständig. Meine Kenntnisse über das QMS habe ich durch intensives Durcharbeiten einschlägiger Fachliteratur z. B. "Der QM-Berater" von TÜV Media, von Rossmanith das PC- Programm "ISOdok" und Auditman und durch Recherche im Internet.
Jetzt bearbeite ich Kapitel 8.2.2 "Interne Audits" und habe dazu folgende Frage: Das jährliche Systemaudit möchte ich an einen externen Auditor delegieren, die Produkt- und Prozessaudits möchte ich, auch aus Kostengründen, selbst ausführen. Über die betrieblichen Belange bin ich natürlich ausführlich informiert. Die Audits würde ich mit Unterstützung von Fragenkatalogen durchführen.
In der DIN EN ISO Fassung 9001:2008 wird keine besondere Qualifikation für den internen Auditor gefordert. Oder ist der Zusatz am Ende von Absatz 8.2.2 "Anmerkung für Anleitung, siehe ISO 19011" einer unabdingbaren Forderung gleich zusetzen?
Das würde ja dann auch bedeuten, dass man die ISO 19011 zusätzlich beachten müsste.
Darf ich die Audits durchführen oder nicht?
Für Ihre Bemühungen schon mal vielen Dank.
Gruß UBS