Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
kurz zu unserem UHD: User Help Desk - wir bieten unserem Kunden telefonische Anwenderunterstützung bei allen Fragen zu Soft- und Hardware und können durch administrative Möglichkeiten Anwender gezielt und abschließend unterstützen.
Da es sich auch um den Softwarebereich handelt und es in seltenen Fällen durch unsere Mitarbeiter zu Fehlinformationen an die Anwender kommen kann, habe ich mich gefragt, inwieweit wir anhand des Produkthaftungsgesetzes für z.B. Datenverluste verantwortlich gemacht werden können (ein Kollege hat mir diesen Floh ins Ohr gesetzt

. Da sich dieses Gesetz aber nur auf bewegliche Produkte und Strom, aber nicht auf immaterielle Produkte wie Dienstleistungen bezieht, sehe ich keinen Handlungsbedarf.
Nach Sichtung der von Ihnen benannten §§ bin ich mir nun sicher, dass das Prokukthaftungsgesetz keine Rolle für unsere Dienstleistung spielt - andere rechtliche Aspekte ausgenommen.