Hallo Amon,
die Vorgehensweise zum Nachweis der Prüfprozesseignung ist hierbei von einem entscheidenden Punkt abhängig: das Produktportfolio und dem daraus resultierenden Aufwand.
Wir haben bei uns aktuell mehrere tausend Messprogramme, wie soll man da im Rahmen der MSA einen Eignungsnachweis starten. Wir könnten garnicht mehr zum produktiven Teil kommen. Meine erste Beschreibung im verlinkten Thread ist für dieses Problem konzipiert. Im zweiten Teil habe ich dann kurz angesprochen was euch wohl eher tangiert. Man kann natürlich eine komplette MSA durchführen. Wichtig dabei:
- Hilfsmittel und Aufspannort müssen dokumentiert und reproduzierbar sein
- für Verfahren 1 sind Normale einzusetzen, die das Merkmal abbilden (Rundheit, Durchmesser, Länge, Geradheit, ...) Man kann z.B. nicht von einer Längenmessung auf eine Durchmessermessung schließen! Schließlich sind völlig andere Berechnungsformen beteiligt.
- Verfahren 2/3 setzt dann wie üblich Teile aus der Fertigung ein, die mit dem zukünftig eingesetzten Messprogramm gemessen werden. Geht man das Thema richtig streng an, müsste eine MSA bei jeder Programmänderung durchgeführt werden

- dieses Vorgehen ist bei jedem Produkt anzuwenden
Dann ist die MSA natürlich aussagekräftig (und wohl sogar mehr als die erste Variante).
Der Vorteil eines kalibrierten Werkstückes besteht auch in der Langzeitüberwachung des KMG. Regelmäßig Wiederholungsmessungen ermöglichen eine zeitnahe Einschätzung des KMG bezüglich ändernder Messabweichungen an definierten Merkmalen. Damit besteht die Möglichkeit, das Wartungsintervall (durch den KMG-Hersteller) an der realen Notwendigkeit anzupassen.
Beste Grüße
Chris