Guten Tag,
hier handelt es sich möglicherweise um zollrechtliche Bestimmungen (gesetzliche Forderungen).
Weitere Info können Sie aus der Intenretseite
www.zoll.de entnehmen.
Hier ein Zitat:
"Eine Lieferantenerklärung (LE) ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht.
Diese Erklärungen werden von Ausführern als Nachweismittel verwendet, insbesondere als Belege zu Anträgen auf Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung auf der Rechnung, Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED) in der Gemeinschaft gemäß den Vorschriften über Präferenzregelungen."
Sie sind in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet, Präferenznachweise zu führen und Lieferantenerklärungen Ihren Kunden zu geben. Das hängt mit dem Anteil der Wertschöpfung innerhalb der EU bezogen zum Geamtwert des Produktes bei Verwendung von außerhalb der EU eingeführtem Halbzeug zusammen. D.h., handelt es sich nach der Wertschöpfung um ein Produkt aus der EU oder nicht je nach Wertanteil des eingeführten Rohstoffs.
Sie können sich bei Fragen auch direkt an Ihr zuständiges Zollamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Nahetal
Sonntag