Hallo Alex,
die Umsetzung der Forderung der Norm sieht bei uns folgendermaßen aus:
Für alle Angestellten wurden explizit Stellenbeschreibungen definiert.
Hierin findet man den Namen des Inhabers sowie sein Aufgabengebiet, Vertretungen, Aufgaben und Verantwortungen sowie betriebliche und außerbetriebliche Zusatzaufgaben.
Alle Mitarbeiter im gewerblichen Bereich sind in einer Mitarbeiterqualifikationsmatrix erfasst.
Hierin wird unterschieden:
1. Ausbildung für diese Tätigkeit abgeschlossen, kann diese selbsttätig ausüben
2. Teilweise eingelernt - Ausbildung noch nicht abgechlossen
3. Aufgabe soll noch erlernt werden
Ich halte das für eine praktikable Lösung.
Stellenbeschreibungen für alle Mitarbeiter sind soweit ich es der Norm entnehmen kann nicht gefordert.
Ich hoffe ich konnte Dir hier etwas weiterhelfen.
Gruß
Dietmar