Hallo zusammen,
sofern das hier noch aktuell ist, finde ich die Inhalte der Scheffler Gruppe in Ihrer QSV zu diesem Thema besonders gut gelungen :
www.schaeffler.com/remotemedien/media/_s...kalationsprozess.doc
Auch die folgende Info ist schlüssig :
Controlled Shipping CSI und CSII
In Qualitätssicherungsvereinbarungen werden die Abläufe bei Kundenbeanstandungen festgelegt. Eine Auflage bei Lieferung nichtkonformer Produkte ist in der Regel das sogenannte Controlled Shipping.
Controlled Shipping Level 1 (CSI)
CSI bedeutet, der Lieferant hat zusätzlich zu den ohnehin vereinbarten Prüfumfängen eine 100% Prüfung auf die vom Kunden festgelegten Merkmale durchzuführen. Die Dokumentationsanforderungen für diese Prüfung werden vom Kunden festgelegt. In der Regel wird die 100% geprüfte Lieferung durch besondere Label gekennzeichnet.
Controlled Shipping Level 2 (CSII)
CSII heißt, der Lieferant hat zusätzlich zu den normalen Prüfumfängen vor der Auslieferung eine 100% Prüfung auf die vom Kunden festgelegten Merkmale durch einen externen Dienstleister durchzuführen. Diese Prüfung/ Sortierung muss wiederum dokumentiert und die Verpackung gesondert gekennzeichnet werden.
In der Regel wird diese Auflage so lange beibehalten, bis der Lieferant die Fehlerursache wirksam abgestellt hat. Neben dem zeitlichen Druck kommt hier also noch die finanzielle Belastung hinzu.
Enhanced Controlled Shipping Level 2
Es gibt noch eine Steigerung. Manche Kunden haben eine schärfere Version des CSII, andere haben eine dritte Stufe eingeführt, die vom Lieferanten fordert, neben der externen Sortierfirma einen weiteren Dienstleister/ Ingenieur zu beauftragen. Dieser soll sicherstellen, dass keine weiteren fehlerhaften Produkte ausgeliefert werden und den Problemfindungs- und Abstellprozess systematisch begleiten.
Freundliche Grüße
R. Zipperer