kstanger schrieb:
Formal hat der Auditor selbstverständlich Recht: Es gibt eine VA, diese wurde nicht befolgt -> Abweichung.
Vielleicht hatte er einen Grund, seine Firma (also den Kunden) zu schützen, indem bestimmte Dokumente vernichtet werden?
Hallo KStanger,
das könnte auch eine Zyniker schreiben.
Hab ich als Auditor nicht die Möglichkeit bei positiven Abweichungen zwischen Nebenabweichung, Hauptabweichung zu unterscheiden? Wenn mir jemand für ein solches "Vergehen" eine Hauptabweichung reindrückt, würde ich mich auf jeden Fall wehren und ich würde so lange Theater machen, bis die Hauptabweichung zurückgenommen ist. Bei allem Respeckt, aber so was ist keine Hauptabweichung. (Hier füge ich noch nicht einmal ein meiner Meinung nach an.)
Ihr zweiter Satz, könnte eventuell auf Fertigungsformeln zielen, die nach der Abarbeitung vernichtet werden müssen. Selbst in einem solchen Fall, würde ich als Unternehmer entscheiden, dass aus Gründen der Nachverfolgbarkeit, die Dokumente so lange aufbewahrt werden bis sich eine Produkthaftung nicht mehr ergeben kann. Dafür würde ich allerdings eine Arbeitsanweisung schreiben und nichts dem Zufall überlassen. Aus dieser Überlegung heraus würde ich den Hinweis starten, meinetwegen eine Nebenabweichung.
Wenn mein Auftraggeber mir einen Auditor schickt hat das doch Ursachen, denk ich mal. Ich glaube bestimmt, dass hier der Hase wo ganz anders vergraben liegt. Entweder kommt der Einkäufer mit den Preisen nicht klar oder man hat Mist geliefert oder tausend andere Gründe.
Grüßle
Peter