Hallo Leute,
mit den MSA’s ist das immer so eine Sache. Meiner Meinung nach sehe ich die MSA nach QS9000 als problematischer an , da im QS900 Verfahren 2 für kontinuierliche Merkmale folgender Hinweis enthalten ist: In Situationen zur Prozesslenkung, in denen das Messergebnis und die Entscheidungskriterien Folgendes festlegen: “Konform oder nicht konform zur Spezifikation des Merkmals“ (d.h. 100% - Prüfung oder Stichprobenprüfung) müssen Stichproben (oder Normale) ausgewählt werden, die aber nicht die gesamte Prozessstreubreite abdecken müssen. Die Bewertung des Messsystems basiert auf Merkmalstoleranz (d.h. %GRR zur Toleranz).
In Situationen zur Prozesslenkung, in denen das Messergebnis und die Entscheidungskriterien folgendes festlegen: “Prozessstabilität, Ausrichtung und Übereinstimmung mit der natürlichen Prozessstreuung“ [d.h. Statistische Prozesslenkung (SPC), Prozessüberwachung, Prozessfähigkeit und Prozessverbesserung] ist es sehr wichtig, Stichprobenteile zu entnehmen die den gesamten Arbeitsbereich abdecken. Es wird emfolen, im Rahmen der Bewertung der Angemessenheit eines Messsystems für die Prozesslenkung eine unabhängige Schätzung der Prozessstreuung (Prozessfähigkeitsuntersuchung) durchzuführen (d.h. %GRR zur Prozessstreuung).
Da diese Forderung oft zeigt, dass bei sehr fähigen Prozessen ein Messsystem oft an seine Grenzen stößt neige ich dazu wenn möglich die Prüfprozesseignung nach VDA zu verwenden.
Dort besteht zwar die Forderung, dass die Auflösung eines Messsystems nur 5% der Merkmalstoleranz verbrauchen darf (d. h. 1/20), aber zumindest kann der Bezug Toleranz weiter verwendet werden.
Ich habe da einen kleinen Leitfaden mit dem Namen Prüfprozesseignung V1 im Downloadbereich (Information) zur Verfügung gestellt, des Weitern habe ich eine Vorlage zur MSA Verfahren v1 für 1,2,3 im Bereich Produktrealisierung bereitgestellt.
Gruß
Andi