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Anzeigepflicht Wechsel des Unterlieferanten
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THEMA: Anzeigepflicht Wechsel des Unterlieferanten



Anzeigepflicht Wechsel des Unterlieferanten 12 Dez 2006 23:32 #5

Habe folgende Situation:

Es gibt bekanntermaßen verschieden Stahllieferanten. Jeder dieser kann Stahl mit einem Werkszeugnis liefern. Dieses Werkszeugnis erfüllt unsere Anforderungen an den Stahl.
Aus diesem Stahl macht unser Lieferant ein technisches Produkt, welches in ein Erzeugnis eingeht.

Woraus ergibt sich die Forderung, dass der Wechsel des Unterlieferanten (Stahllieferanten) jedesmal wenn er von meinem Lieferanten gewechselt wird, auch gegebüber dem Kunden anzeigen muss (Kundenzustimmung/ Kundeninformation)?

Stichwort Änderungsmanagement

Für eine Rege Diskussion bedanke ich mich schon jetzt.
  • brossel
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Re:Anzeigepflicht Wechsel des Unterlieferanten 13 Dez 2006 09:26 #6

Also grundsätzlich ergibt sich eine Informationspflicht zum Kunden hin nur aus vertraglichen regelungen bzw. den Standards VDA2 (PPF) und PPAP. Hier wird aber nur gefordert, dass Ihre Organisation Ihren Kunden benachrichtigen muss, in dem Fall wo Sie Rohstoffe und Materialien ändern, die nicht gleichtwertig zu den vorhergehenden sind. Wenn Sie also eine bestimmte Güte Stahl von einem Lieferanten A beziehen und wechseln zu dem Lieferanten B, aber die Güte bleibt die selbe, dann müssen Sie nicht den Kunden informieren (Ausnahme bilden allerdings hierbei: FORD, GM, CHRYSLER oder wenn der Stahllieferant vorgeschrieben wurde vom Kunden). Trotzdem muss der neue Lieferant Produkt-, System- und Prozesstechnisch qualifiziert werden.
Jedoch gibt es keinen Hinweis darüber, dass Sie Ihren Kunden benachrichtigen müssen, wenn Ihr Lieferrant wiederum Änderungen bei seinen Lieferanten vornimmt.

Gruss, Boris Grewendick
  • bobelle
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