Thor79 schrieb:
Hallo,
...
Man muss nicht jeden Sch*** in einer AA beschreiben. Manche Dinge kann man auch von einem Menschen mit etwas Verstand so verlangen.
So, ab sofort bin ich auch wieder dabei
... und Thorsten bringt es auf den Punkt. Die Anzahl von Arbeitsanweisungen in einem Unternehmen, zeigt wessen geistes Kinder in ihr arbeiten. Nicht jeder "
Quark" muss dokumentiert werden.
Wenn ich jedoch das Bundesdatenschutzgesetz anschaue sollte die Anzahl der Personen, welche im Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen analysiert werden. Besonders wenn Urlaubspläne veröffentlicht werden! Dies betrifft:
§ 4 f-g BDSG. Die schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten muss geprüft werden.
Beste Grüße
Rudi