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Datenschutzbeauftragter
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THEMA: Datenschutzbeauftragter



Datenschutzbeauftragter 17 Feb 2009 17:31 #3231

Gemäß dem BDSG §4f Bundesdatenschutzgesetz muss ein Beauftragter für den Datenschutz schriftlich beauftragt werden wenn:

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen. Nicht-öffentliche Stellen sind spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Beauftragung verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind.


Frage:
Wer kann aus Erfahrung Angaben zum Inhalt der Beauftragung machen? Im BDSG §4(g) sind die Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz benannt. Ich möchte mir das im praktischen Sinne einmal und zwar praxisbezogen zuarbeiten lassen
Vielen Dank schonmal
Rudi
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Letzte Änderung: 17 Feb 2009 17:32 von RLau.

Aw: Datenschutzbeauftragter 18 Feb 2009 09:15 #3232

wie hier beschrieben: wenn 20 Personen mit den Daten beschaeftigt sind, d.h Einblick in Personaldaten haben.
Das war uns seither nicht bekannt und so haben wir dieses Jahr den Datenschutzbeauftragten wieder abgeschafft, da wir nur ein kleiner Mittelstaendler sind. Daher pruefen ob das ueberhaupt relevant ist.
nobbe
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Aw: Datenschutzbeauftragter 18 Feb 2009 09:28 #3233

nobbe schrieb:
wie hier beschrieben: wenn 20 Personen mit den Daten beschaeftigt sind, d.h Einblick in Personaldaten haben.
Das war uns seither nicht bekannt und so haben wir dieses Jahr den Datenschutzbeauftragten wieder abgeschafft, da wir nur ein kleiner Mittelstaendler sind. Daher pruefen ob das ueberhaupt relevant ist.
nobbe

Hallo Norbert,
danke für deine Antwort. Zur Info hier nochmal die Frage:
Wer kann aus Erfahrung Angaben zum Inhalt der Beauftragung machen?
Beste Grüße
Rudi
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Aw: Datenschutzbeauftragter 18 Feb 2009 10:35 #3234

Hallo Rudi,

unsere Datenschutzbeauftragte, hält Schulungen zum Thema, bzw. hat die Erklärung jeder Mitatbeiter zum Umgang mit persönlichen Daten eingesammelt.
Sie ist Ansprechpartnerin, wenn ein Chef Telefonummern und Geburtstage seiner Mitarbeiter speichern möchte, wie lange werden persönliche Daten von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern aufbewahrt?
Bzw. wird Sie informiert wenn gegen Datenschutzrichtlinen verstossen wird, oder Mitarbeiter perönliche Daten nicht schützen.

Reicht das? (Wir sind ein 350 Personen Betrieb in dem dies die Chefsekretärin nebenbei macht) .

Gruß

TamTom
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Aw: Datenschutzbeauftragter 18 Feb 2009 11:47 #3236

tamtom schrieb:
Hallo Rudi,

unsere Datenschutzbeauftragte, hält Schulungen zum Thema, bzw. hat die Erklärung jeder Mitatbeiter zum Umgang mit persönlichen Daten eingesammelt.
Sie ist Ansprechpartnerin, wenn ein Chef Telefonummern und Geburtstage seiner Mitarbeiter speichern möchte, wie lange werden persönliche Daten von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern aufbewahrt?
Bzw. wird Sie informiert wenn gegen Datenschutzrichtlinen verstossen wird, oder Mitarbeiter perönliche Daten nicht schützen.

Reicht das? (Wir sind ein 350 Personen Betrieb in dem dies die Chefsekretärin nebenbei macht) .

Gruß

TamTom

Danke, das ist doch mal ein Anfang:)
Gruss Rudi
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