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Gültigkeit von QSV's
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THEMA: Gültigkeit von QSV's



Gültigkeit von QSV's 15 Mai 2008 04:49 #1869

Hallo zusammen,

heute komme ich mal mit einer Frage...

Wann ist eine QSV gültig?

Muss diese von mir unterschrieben sein oder genügt es sie ins Internet zu stellen und in der Bestellung darauf zu verweisen?

1. Fall: Vor mehreren Jahren wurde eine QSV zu einem Systemlieferanten hin unterzeichnet. Diese beinhaltete noch keine Forderungen bezüglich Umweltzertifizierung. Nun wurde an uns reklamiert das wir nicht zertifiziert. Nach Rücksprache verweisst nun unser Kunde auf die neue QSV im Internet (welche von uns jedoch nicht unterzeichnet wurde).

2. Fall: Ein Lieferant will unsere QSV nicht unterschreiben (Wechsel des Lieferanten nicht möglich da vom Kunden vorgeschrieben). Ist es nun ausreichend unsere QSV ins Internet zu stellen und in den Bestellungen darauf zu verweisen?

Danke für jede Hilfe.

Gruß, Roland
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Aw: Gültigkeit von QSV's 15 Mai 2008 06:20 #1871

Guten Morgen Roland,

Es besteht die Möglichkeit, dass eine "allgemeine" QSV im Internet ist und nebenbei eine "individuelle" existiert:
- obligatorische Vereinbarungen (mandatory agreement)
- individuelle Vereinbarungen
Insbesondere die individuelle ist zu unterschreiben.
Falls QSV "nur" im Internet zu finden ist, müsste der Lieferant rechtzeitig informiert werden. Der Lieferant müsste daraufhin bestätigen (heutzutage geht's auch per email). Im Falle von updates ist dies selbstverständlich allen Lifereanten bekanntzumachen.

Also ich würde meinen, QSV ist gültig entweder nach Unterschirft oder nach schrfitlicher Bestätigung.

1. Fall: Falls Ihr die Absicht habt, iso14001 zertifiziert zu werden (davon gehe ich aus), würde jetzt ein Plan ausreichend sein, aus dem der geplante Zeitpunkt für die Zertifizierung ersichtlich ist.

2.Fall: Eigentlich würde eine Bestätigung Deiner Bestellung bedeuten, dass der Lieferant alles akzeptiert, was in Deiner Bestellung steht. Also würde er dann diese QSV unwissend akzeptiert haben (Ist's fair?). Es wäre besser, die Hintergründe zu erfahren, weshalb er nicht unterzeichnen will und evtl. darauf basierend eine "individuelle" Vereinbarung zu formulieren.

gruss, hb
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Aw: Gültigkeit von QSV's 17 Mai 2008 09:55 #1882

Hallo Roladn,

zu Zertifizierungsforderungen in einer QSV gbt es klare Regelungen. Wenn z.B. die QSV eine 14001 Zertifizierung fordert, dann kann dies zu Lasten des Kunden geschehen. Da eine QSV rechtlich gesehen kein Vertrag ist und somit solche Forderungen in einer QSV als MUSS nicht rechtskräftig sind.

Gruss
Daniel
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Aw: Gültigkeit von QSV's 19 Mai 2008 09:37 #1893

Guten Tag, ich bin kein Jurist, aber eine "unterschriebene Vereinbarung" betrachte ich als "verbindlich".
QSV: "unterschrieben" bzw. "Erhalt und Einhaltung bestätigt" heisst für mich, dass diese auch gültig und verbindlich ist.
gruss, hb
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Aw: Gültigkeit von QSV's 20 Mai 2008 16:24 #1905

Servus Roland,

ich bin gerade dabei eine allgemeine "Qualitätsrichtlinie für Lieferanten" zu entwerfen u. dann auf unserer Firmenhomepage auszustellen ....
Unteranderem wird eine Rangfolge bei "widersprüchlichen Qualitätsanforderungen" festgelegt (verlinkt). Diese könnte z. B. wie folgt lauten;

1. Zeichnung / Technisches Datenblatt / Technische Spezifikationen
2. Teilespezifische QSV Regelung / Sondervereinbarung
3. Warengruppen QSV

Selbstverständlich macht es dann auch Sinn, diese "Qualitätsrichtlinie für Lieferanten" in der Bestellung zu erwähnen. Denn mit Auftragsbestätigung (Unterschrift) bestätigt der Lieferant die Erfüllung dieser u. verpflichtet sich danach zu liefern ....
(Anmerkung; Auftragsbestätigung mit Unterschrift = Vertrag u. somit rechtskräftig)

LG
Reggie
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Aw: Gültigkeit von QSV's 26 Mai 2008 08:43 #1909

Hallo zusammen,

aus der Automotive Industrie kenne ich verschiedene Modelle:
1. Es gibt produktspezifische QSV; diese wurden immer von beiden Parteien unterzeichnet.
2. Es gibt allgemein gültige QSV die analog zu 1. von beiden Parteien einmalig bei Projektbeginn unterzeichnet wurden
3. Kenne ich allgemein gültige QSV die ähnlich wie Einkaufsbedingungen vorgegeben werden. Auch waren diese online verfügbar ABER es fand immer nur die Version bei unseren Zuliefern Anwendung, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. So wir es im Übrigen ja auch mit den techn. Specifikationen bei den OEM gehandhabt.

Hoffe geholfen zu haben


Gruß
Gordon
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Aw: Gültigkeit von QSV's 26 Mai 2008 09:48 #1912

Hallo Roland,

wenn Du eine QSV beispielsweise ins Internet einstellst und nur daurauf verweisst, hat diese lediglich informellen Charakter. Wenn Du die QSV bei den Einkaufsbedingungen aufstellst, wird diese Bestandteil der AGB und hat schon rechtlichen Charakter. Sofern Du die QSV als Bestandteil Eures Vertragsdokument anfertigst, wird der Vertrag und damit auch die QSV nach Unterschrift rechtsverbindlich und gültig. Bitte achte darauf dass Du sowohl im Vertrag, als auch in der QSV die "Salvatorische Klausel" nicht vergisst. Zu Eurer Sicherheit sollte die QSV inhaltlich von einem Juristen geprüft werden, da Inhalte der QSV im worst case das HGB / BGB aushebeln können ( z.B. bei Produkthaftung, etc. )

Hoffe Dich richtig schön verwirrt zu haben

Gruß aus Teuchtlingen
Rainer
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