Hallo,
die VDA - Schriften ( hier Band 2 ) sind etwas deutlicher als die TS :
Die Beurteilung der Anlieferqualität von Serienteilen durch eine Wareneingangsprüfung
erfolgt in der Regel aufgrund von speziellen Produktanforderungen,Kundenwünschen, Risikoanalysen (z. B. FMEA) und entsprechend der Prüfplanung.
Mindestanforderungen an eine Wareneingangsprüfung ergeben sich dabei aus
rechtlicher Sicht z. B. aus § 377 HGB (Gewährleistung), aus dem Produkthaftungsgesetz ProdHaftG, aus § 823 BGB (Delikthaftung) und aus vertraglichen Regelungen.
Gleichwohl hat die Stichprobenprüfung im Wareneingang an Bedeutung verloren.
Sie
wird häufig nur noch im Rahmen von Identprüfungen oder problemorientiert durchgeführt, z. B. zur Nachprüfung vereinbarter Maßnahmen.Gründe dafür sind die gestiegene Qualität der Serienlieferungen, die Komplexität der Zulieferteile und moderne Logistikkonzepte, wie z.B. Just-in-Time (JIT)/Just-in-Sequence (JIS)-Anlieferung.
Hinsichtlich einer computergestützten Wareneingangskontrolle sollte ggf. über ein sog. Skip-Lot-Verfahren (Prüfschärfedynamisierung ) ggf. mittels Einsatz einer CAQ - Softeware ( 180 Tage Vollversion Demo Download hier :
www.pdap.de/Download.31.0.html?&L=1 )
nachgedacht werden.
Hoffe diese Informationen sind hilfreich
freundliche Grüße
R.Zipperer