Sehr geehrter Herr Schick,
wem Sie das Attribut "schwarze Schafe" zuweisen, damit sollten Sie etwas vorsichtiger umgehen, siehe Rechtsprechung unten. Selbst in den sogenannten "interessierten Kreisen", bei Fachleuten, ist es wenig bekannt, wie die Zusammenhänge im Zertifizierungs- und Akkreditierungsbusiness tatsächlich aussehen:
Aufgrund einer Kartellbeschwerde sind weite Teile des gesetzlich geregelten Bereichs aus dem DAR ausgetreten und nennen sich jetzt "KOGB" (Koordinierung gesetzlich geregelter Bereich). Im Rahmen der Kartellbeschwerde liegt uns ein Schreiben vor, in dem ein DAR Mitglied den DAR als "Reisebüro" und "juristisches Nullum" bezeichnet.
Auf europäischer Ebene haben sich Akkreditierer zu einer Organisation namens EA, einem privatwirtschaftlichen Verein mit Sitz in Holland, zusammengeschlossen. "Vice President" war der Geschäftsführer der TGA. Weltweit haben sich Akkreditierer zu einer Organisation namens IAF zusammengeschlossen, zunächst als "US-Delaware Aktiengesellschaft" später als "Limited" mit Sitz in Australien umfirmiert. "President" dieser Limited war (oder ist, das entzieht sich unserer Kenntnis) der Geschäftsführer der TGA.
Gesellschafter der TGA ist u.a. der TÜV. Leistungsabsprachen, um die Preise künstlich hochzuhalten, finden statt, indem die Zertifizierer von ihrem Akkrediterer "gehalten sind", je nach Größe der zu zertifizierenden Firma eine bestimmte Anzahl von Manntagen abzurechnen, letztendlich zum Schaden des Zertifizierten und Verbrauchers. Herausgeber der Manntagetabelle, und hier schließt sich wieder der Kreis, ist IAF.
Man muß daher die Frage stellen, warum das "etablierte System" erstens als "international anerkannt" und zweitens nicht mit dem Attribut "schwarzes Schaf" versehen wird, denn der Dumme ist letztendlich der Verbraucher, der als Endverbraucher Leistungsabsprachen bezahlen muß.
Somit erweisen sich die von Ihnen als "schwarze Schafe" Titulierten eigentlich als diejenigen, die für Transparenz und Aufklärung in einem völlig verquasten System gesorgt haben. Es ist gut und richtig, daß der freie Markt endlich durch tatsächlich unabhängige Zertifizierer, die nicht irgendwelchen Verbänden angehören, bedient wird und somit marktgerechte und leistungsabsprachefreie Preise entstehen können, zum Wohle des Verbrauchers.
C. Schulz
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LG Bonn, 15.7.1997, 11 O 184/96
* Im ungeregelten Bereich hat jeder das Recht, eine Akkreditierungsstelle zu gründen und zu akkreditieren. Dies bedeutet zugleich, daß die TGA in Deutschland nicht die allein verantwortliche Stelle für Akkreditierung von Zertifizierungsstellen ist. TGA/DAR haben keine Monopolstellung.
* Ein solches Monopol ohne gesetzliche Grundlage würde zudem einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte (Art. 12+14 GG) bedeuten.
* Es gibt kein festgeschriebenes System der Akkreditierung und Zertifizierung, an das sich jeder zu halten hätte.
OLG Köln 6 U 107/97:
* Die Tätigkeit der Trägergemeinschaft für Akkreditierungen beruht nicht auf dem Auftrag einer hoheitlichen Stelle, der DAR ist keine hoheitliche Stelle.
BGH Urteil, 14.5.1998, VII ZR 184/97:
* Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.
* DIN hat keine Rechtsnormqualität.
Bundesverwaltungsgericht Az 4 C 33 - 35183, 22.05.87, "Meersburg-Urteil". Fundstelle: Neue Juristische Wochenschrift 1987, H. 45, S. 2888
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Normenausschüssen festgestellt, in denen die Normen "gemacht" werden:
* Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen.
* Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.
* Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.