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Schulungen bei Leiharbeitern
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THEMA: Schulungen bei Leiharbeitern



Schulungen bei Leiharbeitern 08 Jan 2008 07:29 #1111

Hallo,

in wie weit schreibt die Norm (ISO/TS 16949) vor, dass Leiharbeiter in gleichem Maße geschult werden müssen wie Stammpersonal?

In wie weit lassen sich diese Schulungen dokumentieren und weiterverfolgen?

Meine Lösung:
Die Leiharbeiter werden genauso geschult wie das Stammpersonal. Jedoch erfolgt nur eine einmalige Bewertung der Schulung und keine weitere Dokumentation der Schulung. Ggf. erhält der Leiharbeiter einen Nachweis, den er für eine erneute Einstellung nutzen kann um Erfahrung in unserem Unternehmen nachzuweisen. Aus meiner Sicht sind Leiharbeiter von der Norm 6.2.2.2 ausgeschlossen.

Für Rückmeldungen bin ich dankbar.

Gruß
Thorsten
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Re:Schulungen bei Leiharbeitern 08 Jan 2008 10:23 #1114

Hallo,

ein hochaktuelles Thema haben Sie da angeschnitten.

Die ISO/TS 16949:2002 schreibt unter 6.2.2.3 Ausbildung am Arbeitsplatz, folgendes vor:

Die Organisation muss für das Personal Ausbildung am Arbeitsplatz durchführen für alle neuen oder geänderten Arbeitsgänge, die einen Einfluss auf die Produktqualität haben.
Dies gilt auch für befristet eingestelltes oder vertraglich beauftragtes Personal.
Personal, dessen Tätigkeit Einfluss auf die Qualität haben kann, muss über die Folgen von Fehlern beim Kunden für den Fall der Nichterfüllung von Qualitätsanforderungen informiert sein.


Diese praxisbezogene Schulungsnachweise müssen nachweislich dokumentiert sein. Die Anforderungen sollen hierzu vom Unternehmen definiert sein.
Weitere Darstellung erfolgt in der Qualifizierungsmatrix, ohne Unterscheidung für fest angestellt oder vertraglich beauftragtes Personal.

Gruss

Cooper
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Re:Schulungen bei Leiharbeitern 08 Jan 2008 14:21 #1116

Hallo Kollegen,

die von Cooper erklärte Schulungsverpflichtung kann ich nur bestätigen.

Wir schulen alle unsere Mitarbeiter, auch externe ( z.B. Freiberufler ) oder Leiharbeiter gleichermassen. Erfassung in der Schulungsmatrix mit Datum der Schulungsmassnahme und Nachweis der Wirksamkeit.

Wesentlich tragischer erachte ich die Aussage aus der TS dass nur MA, welche direkten Einfluss auf die
Produktqualität haben, geschult werden müssen. Heisst das, im Angestelltenbereich ( mittl. Management, etc. ) kann sowas entfallen ?

Auffällig bei beinahe allen Prozessaudits war bisher, dass nahezu alle Firmen eine Schulungsmatrix für Produktionspersonal hatten, aber nur wenige eine Übersicht für den Angestelltenbereich.

Hoffe ich hab Euch anständig verwirrt




Gruss aus M - Franken
Rainer
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Re:Schulungen bei Leiharbeitern 09 Jan 2008 10:27 #1124

Hallo,

danke für die ersten Antworten. Aber leider war meine Frage nicht auf die Ausbildung am Arbeitsplatz bezogen, sondern auf Schulungen und Seminare (intern und extern).

Aus meiner Sicht ist es hier nicht notwendig dies für Leiharbeiter zu dokumentieren, da keine Nachbewertung aufgrund der bei uns vorhandenen hohen Fluktation der Leiharbeiter möglich ist.

Für die Ausbildung am Arbeitsplatz haben wir eine ideale Lösung, da bei uns jeder Mitarbeiter (auch Leiharbeiter) vor Beginn der Arbeit unterwiesen werden. Und dies durch eine Unterschrift bestätigen.

Sicherlich ist diese Dokumentation gerade im Bereich der Angestellten lückenhaft. Wobei wir hier kaum/keine Leiharbeiter einsetzen.

@RZipperer

Aus meiner Sicht beeinflussen auch die Mitarbeiter im Angestellten Bereich die Produktqualität durch ihre Entscheidungen, Planungen usw. Sicherlich gibt es hier auch wieder Ausnahmen (z.B. Putzfrau, Pförtner, Controller), aber wenn man für die einzelnen Bereich die Reichweite der Tätigkeiten definiert so zeigt sich sehr schnell, ob die Produktqualität beeinflußt wird. Der Einfluß muss ja nicht direkt ins Produkt gehen, kann aber in eine andere Tätigkeit fliessen, die dann direkt ins Produkt geht. Als eine indirekte Beeinflussung der Produktqualität.

Gruß
Thorsten
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Aw: Schulungen bei Leiharbeitern 11 Jan 2008 08:39 #1147

@RZipperer Normen

Normen stellen für den Anwender immer nur Grundlagen dar, auf denen er mit seinem Wissen und seinen Möglichkeiten aufbauen muß.
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Aw: Schulungen bei Leiharbeitern 11 Jan 2008 09:44 #1152

Hallo,

1. Also ich denke die 6.2.2.2 muss für alle angewandt werden, auch Leiharbeiter, die Frage ist was muss ich Arbeitlsplatz unabhängig schulen, so bekommen bei uns alle Mitarbeiter eine allgemeine Einführung inkl. des Lageplans, der Unternehmenspolitik etc.. Eine allgemeine Unfallverhütungsschulung ist Pflicht.
2. Wo fängt die Admininstration an? Auch ein Controller der irgenwelche Instandsetzungen nicht freigibt beeinflsst die Qualität.

Gruß

TamTom
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Aw: Schulungen bei Leiharbeitern 11 Jan 2008 11:07 #1155

Hallo zusammen,

gem. TS muß Personal, welches die Produktqualität massgeblich und direkt beeinflusst regelmässig geschult werden.

Das ist die TS - Vorgabe......

Ein Unternehmer sollte jedoch unabhängig von Normungen und Vorgaben wissen, dass sein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern steigt oder fällt. Schulung und Ausbildung der MA ist auch ein Thema zur MA - Motivation und das gilt für alle Unternehmensbereiche.

Das sog. "Training on the job" ist für alle MA in nahezu allen Bereichen möglich, und kann bestimmt auch problemlos als "Einarbeitungsschulung, oder Produktgruppenschulung, etc." dokumentiert werden.

Allerdings sehe ich bei Euch ein Riesenproblem auf das auch eine Norm keine Antwort hat :

Wenn Eure Leiharbeiterfluktuation so hoch ist sollte man das auf jeden Fall mal analysieren, da jede MA - Schulung, ob intern oder extern das Unternehmen viel Geld kosten. Macht ja rein wirtschaftlich wenig Sinn Personal auszubilden, welches in Kürze wieder weg sind.

Gruss aus M - Franken
Rainer
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Aw: Schulungen bei Leiharbeitern 11 Jan 2008 11:32 #1159

Hallo,

da geht es der Firma von Thor79 aber wie vielen anderen auch, ich vermute mal die Situation der Fluktuation und damit verbundenen Kosten (auch Fehlerkosten) interessiert niemanden, Hauptsache man kann billig und kurzfristig Personal auf und abbauen.

Gruß

TamTom
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Aw: Schulungen bei Leiharbeitern 15 Jan 2008 08:32 #1176

Hallo,

ja, TamTom, da hast du leider recht.

Leider habe ich nicht die Möglichkeit auf diese Entscheidungen Einfluss zu nehmen.

Das Problem bleibt aber bestehen, da wir unsere LAK innerhalb der ersten Woche schulen und eine Entscheidung meist erst Ende des ersten Monats gefällt wird.

Gruß
Thorsten
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