Hallo Kollegen,
die von Cooper erklärte Schulungsverpflichtung kann ich nur bestätigen.
Wir schulen alle unsere Mitarbeiter, auch externe ( z.B. Freiberufler ) oder Leiharbeiter gleichermassen. Erfassung in der Schulungsmatrix mit Datum der Schulungsmassnahme und Nachweis der Wirksamkeit.
Wesentlich tragischer erachte ich die Aussage aus der TS dass nur MA, welche direkten Einfluss auf die
Produktqualität haben, geschult werden müssen. Heisst das, im Angestelltenbereich ( mittl. Management, etc. ) kann sowas entfallen ?
Auffällig bei beinahe allen Prozessaudits war bisher, dass nahezu alle Firmen eine Schulungsmatrix für Produktionspersonal hatten, aber nur wenige eine Übersicht für den Angestelltenbereich.
Hoffe ich hab Euch anständig verwirrt
Gruss aus M - Franken
Rainer