Hallo Kollegen und Kolleginnen,
hier ein kleiner Auszug aus dem Produkthaftungsgesetz, mit einer anschließenden Wertung von mir als Beispiel.
___________________________________________________________________________________________________
(2)
Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist,
daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5.
der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.
(3) Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist.
Satz 1 ist auf den Hersteller eines Grundstoffs entsprechend anzuwenden.
(4) Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist,
so trägt der Hersteller die Beweislast.
___________________________________________________________________________________________________
Ich habe mir erlaubt den Text an ein paar Stellen rot zu kennzeichnen. Damit sind auch die Stellen gemeint durch die eine Haftung durch Unterlassen (Wareneingangsprüfung) greifen wird.
Hier empfehle ich eine einfach FMEA zu machen, was geschehen könnte. Am konkreten Beispiel Brückengeländer.
Fehlermöglichkeit: Grundmaterial hat die falsche Festigkeit, zu gering.
Fehler: Eine Person lehnt sich auf das Geländer, das bricht und von der Brücke fällt.
Ab jetzt sind der Fantasie sämtliche Tore geöffnet. Kurz die Kosten könnten in die zig Millionen gehen, auch hier in Deutschland. Wenn das Geländer in den USA aufgebaut wird, dann wird es richtig heftig. Und nicht vergessen, dass eine Insolvenz einer GmbH nichts mehr hilft, denn dort wurde die persönliche Geschäftsführerhaftung bei "Fehlverhalten" eingeführt. (Nur als Tip für die, denen die Argumente für ihre Geschäftsführung fehlt.)
Das alles nur, weil jemand zu lässig war? Aus diesem Grund gibt es dieses Gesetz.
Grüßle
Peter