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THEMA: Werksprüfzeugnis



Werksprüfzeugnis 01 Feb 2011 13:33 #10206

Hallo liebe Community,
ich habe da eine Frage zu Werksprüfzeugnissen:
Kann ich mir eine Wareneingangsprüfung sparen, wenn der Lieferant ein Werksprüfzeugnis mitliefert? Die nächste Frage wäre dann, ob eine Wareneingangsprüfung verpflichtend ist, wenn kein Werksprüfzeugnis mitgeliefert wird.

Kann ich nicht davon ausgehen, dass ein Lieferant z.B. ein genormtes Stahlblech ordnungsgemäß (richtige Qualität) liefert?

Ich bin verwirrt. Mich würde insbesondere interessieren, wie es da rechtlich wegen Produkthaftung aussieht.

Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung?

Liebe Grüße
FiSH
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Aw: Werksprüfzeugnis 01 Feb 2011 13:41 #10207

Hallo du,

meiner Erfahrung nach (saß bis jetzt in Qualitätssicherung eines Automobilzulieferers), gab es immer Probleme, wenn man sich nur auf das Werkszeugnis verlassen hat. Wir selbst haben festgestellt, dass das Werkszeugnis nicht immer mit dem Material übereingestimmt hat. Ich an deiner Stelle würde mich nicht auf das Zeugnis verlassen. Auch wenn du später doch ne Reklamation des Materials hast, musst du ja nachweisen können, das die Reklamation aufgrund von Materialfehlern geschehen ist. Das kannst du aber nicht, wenn du keine Wareneingangskontrolle mit Vergleich auf Prüfzeugnis gemacht hast.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
LG
Sandy
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Aw: Werksprüfzeugnis 01 Feb 2011 14:07 #10209

Naja, aber wozu gibt es die Prüfzeugnisse dann, wenn sie eh nix Wert sind? Ist jetzt natürlich ein bisschen überspitzt formuliert...
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Aw: Werksprüfzeugnis 02 Feb 2011 06:46 #10212

Hey Fish,


kannst du denn das WErkszeugnis richtig evaluieren bzw der welche diese bekommt?
Welche Infos gibt es denn her?
Bleche in welcher Form? Wie erfolgt denn bei euch die Warenannahme in diesem Fall?
Bzw überprüft ihr irgendetwas wie Dicke, Gewicht oder Zugfestigkeiten?

J.
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Aw: Werksprüfzeugnis 02 Feb 2011 07:11 #10213

Laut HGB bist zu zu einer, in Deinem Rahmen möglichen, WE-Kontrolle verpflichtet.
Hier gilt ja auch die Mängel- und Rügefrist.

Jedoch sollte ein Material/ Werkstofffehler wohl eher zu ein versteckter Mangel sein!

Bei Werkstoffzeugnissen ist es doch so, dass die Lieferkette lang ist, hier kann es also auch
zu Verwechselungen kommen.

Erfahrungsgemäß kommt dies auch vor, deshalb führen wir inzwischen eine eigene chemische Analyse
durch.
  • AmonRa
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Aw: Werksprüfzeugnis 02 Feb 2011 08:37 #10218

Naja, eine chemische Analyse einrichten ist doch ziemlich übertrieben und teuer. Es geht eigentlich um die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte. Diese schreibt vor, dass ich sicherstellen muss, dass richtiges Material verwendet wird.
Wir haben derzeit keine qualitative Wareneingangsprüfung. Es wird nur geprüft, ob die Ware lt. Lieferschein mit der Bestellung übereinstimmt.

Solange nichts passiert, ist das ja alles kein Problem, aber wehe eine Geländer bricht einmal und ein Mensch stürzt ab. Dann steht der Herr Staatsanwalt oder wer auch immer da und will wahrscheinlich wissen, ob das Material in Ordnung war. Hält in so einem Fall dann ein Werksprüfzeugnis stand?

LG
FiSH
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Aw: Werksprüfzeugnis 04 Feb 2011 13:54 #10243

Hallo,

in der Zeitschrift "Einkaufsmanager" mit Ausgabe Februar / 2011 befindet sich ein zweiseitiger Bericht mit Überschrift:

" Untersuchungs -und Rügepflicht trotz Vorlage eines Werkszeugnisses nötig". Neues OLG-Urteil bestätigt die strengen Anforderungen der Rechtssprechung an die Wareneingangsprüfung.
Wer dass Dokument nicht findet, kontaktiert mich kurz.

Gruss
planespotter

Aw: Werksprüfzeugnis 05 Feb 2011 08:55 #10245

Hallo Kollegen und Kolleginnen,
hier ein kleiner Auszug aus dem Produkthaftungsgesetz, mit einer anschließenden Wertung von mir als Beispiel.
___________________________________________________________________________________________________
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.

(3) Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist. Satz 1 ist auf den Hersteller eines Grundstoffs entsprechend anzuwenden.

(4) Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast.

___________________________________________________________________________________________________

Ich habe mir erlaubt den Text an ein paar Stellen rot zu kennzeichnen. Damit sind auch die Stellen gemeint durch die eine Haftung durch Unterlassen (Wareneingangsprüfung) greifen wird.

Hier empfehle ich eine einfach FMEA zu machen, was geschehen könnte. Am konkreten Beispiel Brückengeländer.

Fehlermöglichkeit: Grundmaterial hat die falsche Festigkeit, zu gering.

Fehler: Eine Person lehnt sich auf das Geländer, das bricht und von der Brücke fällt.

Ab jetzt sind der Fantasie sämtliche Tore geöffnet. Kurz die Kosten könnten in die zig Millionen gehen, auch hier in Deutschland. Wenn das Geländer in den USA aufgebaut wird, dann wird es richtig heftig. Und nicht vergessen, dass eine Insolvenz einer GmbH nichts mehr hilft, denn dort wurde die persönliche Geschäftsführerhaftung bei "Fehlverhalten" eingeführt. (Nur als Tip für die, denen die Argumente für ihre Geschäftsführung fehlt.)

Das alles nur, weil jemand zu lässig war? Aus diesem Grund gibt es dieses Gesetz.

Grüßle
Peter
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Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)
Letzte Änderung: 05 Feb 2011 08:57 von pefiULM.

Aw: Werksprüfzeugnis 05 Feb 2011 17:19 #10248

Ich würde mir mal die QSV mit dem Lieferanten anschauen. Da wird eigentlich beschrieben, in welcher Form (visuellem, maßliche oder auch labortechnische Prüfung) die WE-Prüfung durchzuführen ist. Wichtig ist das die QSV natürlich nicht gegen das bestehende Gesetz verstoßen darf. Ein Werkzeugnis ist ein rechtliches Dokument, womit der Lieferant bescheinigt, daß die Ware i.O. ist. Die WZ muss man natürlich auch immer archivieren, um bei einer Haftung etwas in der Hand zu haben. In einem WZ sollte natürlich solche Punkte wie Materialgüte, Prüfumfang und -art des Lieferanten vermerkt sein, welche z.B. im Lastenheft vorher vereinbart wurden. Meines Erachtens kann man aufgrund eines WZ dann auf bestimmte bzw. kostenspielige Prüfungen (die führt ja der Lieferant durch) verzichten.
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Mit freundlichen Grüßen

Roger Jung
Letzte Änderung: 05 Feb 2011 17:21 von scorpionpower.

Aw: Werksprüfzeugnis 08 Feb 2011 15:53 #10259

Bitte bei der Diskussion aufpassen und auch auf den Typ des Werksprüfzeugnis achten siehe DIN EN 10204!!

Besteht keine in dieser Hinsicht explizite QSV mit dem Unterlieferanten, ist es angeraten die Produkte mit einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 zu ordern.

Gleichfalls empfiehlt sich die Durchführung einer zweistufigen WE-Prüfung 1. Stufe z.B. durch die Logistikabteilung Identifikation/Menge/Produkt/Transportschäden/Vollständige Dokumentation/Chargenkennzeichnung/Stempelungen usw... 2. Stufe) Produktspezifisch, Dimension, Zusammensetzung, Werkstoffkennwerte etc.... die 2. Stufe kann dann je nach Risikoabschätzung als Stichprobenprüfung durchgeführt werden.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur sagen, dass sie meisten Firmen, die ich bisher auditiert habe, welche aus Kostengründen auf eine reduzierte WE-Prüfung gesetzt hatten, viel Lehrgeld gezahlt haben und mittlerweile wieder vollumfängliche WE-Prüfungen durchführen!! "you get what you inspect, not what you expect.."
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