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THEMA: Dokumentation



Dokumentation 29 Nov 2007 12:48 #959

Hallo,

wie werden Screenshots in Arbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen bewertet? Ist dies sinnvoll?

Muss ich immer eine Versionsnummer der Software mit nennen? Kann ich mich mit einer allgemeinen Klause "nur Beispiele, heutige Darstellung kann in Form und Farbe abweichen, jedoch sind die Inhalte noch identisch" absichern?

Gruß
Thorsten
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Re:Dokumentation 30 Nov 2007 00:39 #963

Hallo,

die Genauigkeitsstufe der Arbeitsanweisung sollte sich immer an der Qualifiktation der Mitarbeiter orientieren. Bei einem CAD-Entwickler benötigt man keine Anleitung mit Foto auf welchen Knopf er drücken muss um den Computer einzuschalten, in der Produktion an einer Montagevorrichtung mit wechselnden Personal kann so etwas durchaus notwendig sein.

Ob Screenshots also sinnvoll sind liegt an der Qualifikation und Einarbeitung des Personals. Generell empfehle ich immer die Arbeitsanweisungen so schlank wie möglich und so ausführlich wie gerade notwendig zu halten.

Bezüglich der Versionsnummer der Software:

Wenn du die Anweisung auf Screenshots aufbaust mußt du natürlich irgendwie absichern das diese bei einer Änderung der Software (also bei jedem Update) inhaltlich noch aktuell sind.

Hierbei würde ich dann auf die Versionsnummern in den Anweisungen verzichten und eine Checkliste erstellen, auf welcher alle Anweisungen die Screenshots dieser Software enthalten aufgeführt sind. Nach einem Update einfach diese Checkliste überprüfen ob sich was geändert hat, dann Datum/Unterschrift darunter setzen und ab in den Ordner bis zum nächsten Audit...

Wenn die Screenshots jedoch nur kosmetischen Character haben kann man sich das aber auch sparen.

Gruß,

Roland
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Re:Dokumentation 30 Nov 2007 13:45 #965

Hallo!
Ich verstehe das Problem nicht
Irgendwo haben mich die EDV Fuzzies überholt.

Ein screenshot ist für micht eine erläuternde Abbildung oder Grafik in einer Arbeitsanweisung. Ebenso wie ich früher ein Bild in die Papieranweisung geklebt habe. Die war dann das Original oder es wurde eine Kopie als Original gekennzeichent und unterschrieben.

Wenn ich die so erzeugte Papierdatei oder EDV Anweisung speichere passiert doch nichts. Und niemanden interessiert wie und wann z.B das Foto mit welcher Camera und Verschlusszeit aufgenommen habe.

Wenn ich natürlich meine EDV Original-Aweisung an Grafiken oder Bilder koppele, welche beim Aufrufen der Anweisung aktualisiert werden, ändert sich der Inhalt und damit der Revisionsstand. Dann muss gerade dieser Augenblickszustand wieder neu freigebenen werden.
Consult:S
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Re:Dokumentation 30 Nov 2007 14:49 #967

Hallo Consult,

es kommt natuerlich nicht darauf an mit welcher Camera das Bild gemacht wurde bzw. ob es sich eine Papieranweisung oder eine EDV-Datei handelt.

Entscheident ist, ob das was auf den Foto abgebildet ist noch aktuell ist.

Anderes Beispiel: Ich mache ein Bild einer Montageeinrichtung und beschreibe in der Anweisung anhand des Bildes welche Knoepfe zu druecken und welche Alarmlampen zu beachten sind. Nun aendere ich die Montageeinrichtung (z.B. hinzufuegen eines Steuergeraetes). Die Knoepfe und Lampen wie in der Anweisung beschrieben sind nun nicht mehr, oder nicht mehr so, vorhanden. Jetzt muesste ich natuerlich ein neues Foto erstellen und die Anweisung entsprechend aendern.

Nicht anders habe ich das mit den Screenshorts gemeint. Wenn die Anweisung auf den Screenshot aufgebaut ist, und etwas aendert sich daran, dann sollte eine Revision erfolgen.

Nun koennte natuerlich ein Auditor fragen, wie wird sichergestellt das nach dem Einspielen des Softwareupdates noch auf den aktuellen Stand sind? Deswegen die von mir vorgeschlagene Checkliste...
Ob die wirklich notwenig ist kann vielleicht der eine oder andere Auditor hier beantworten...

Bin mit aber auch nicht ganz sicher ob ich dich richtig verstanden habe...

Gruss,

Roland
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Letzte Änderung: 30 Nov 2007 14:52 von Roland.

Re:Dokumentation 30 Nov 2007 15:16 #968

Hallo Roland!
Doch, Du hast mich richtig verstanden. Der Kameratyp und die Verschlusszeit sollten nur etwas übertrieben auf den Hinweis unten hinweisen.------
auf welcher alle Anweisungen, die Screenshots dieser Software enthalten, aufgeführt sind.---------


Ich glaube wir sind uns einig.!!!

Darfst Du vor Weihnachten noch aus USA zurück???
Dann ruf mal an, ich hab da mal eine Frage:
consult
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Re:Dokumentation 30 Nov 2007 15:26 #969

Hallo,

Aussage von Roland:
Entscheidend ist, ob das was auf den Foto abgebildet ist noch aktuell ist.

Dies ist absolut zutreffend.Eine aktuelle bebilderte Arbeits,- oder Prüfanweisung muss den Nachweis der Aktualität besitzen.
Bei Abbildung einer Prüflehre ist deren Änderungsstand im Bild als Dateiname/Rev.Stand als Fusszeile oder Textfeld anzuzeigen.
Ist dies nicht der Fall können hierzu schon mal unangenehme Fragen gestellt werden.

Gruss

Cooper
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Re:Dokumentation 03 Dez 2007 14:13 #972

Hallo,

also sind Screenshots zulässig, wenn die Aktualität sichtbar ist oder entsprechend dokumentiert wird. Dies kann ich aber auch durch eine Einschränkung auf alle abgebildeten Funktionen reduzieren. So dass eine neue Abbildung nur dann notwendig wird, wenn sich die Funktionsweise ändert. Im Allgemeinen also eine gleiche Betrachtung wie bei einer Arbeitsanweisung für eine Prüfvorrichtung oder sonstige Vorrichtung.

Gruß
Thorsten
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Re:Dokumentation 03 Dez 2007 14:48 #973

Hallo

Ergänzend zum Thema möchte ich noch daran erinnern,- daß Fotos die der Kunde schickt...und auch in der Praxis an diversen Kontrollplätzen zur visuellen Unterstützung des Prüfpersonals aufgehängt werden, der sauberen Dokumentlenkung unterliegen müssen !
Da sind in der Vergangenheit schon einige bei externen Audits gestolpert...

MFG E.Pauer
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